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Chessy

Einladung
zur Jugendversammlung der Deutschen Schachjugend 2004
vom 5. bis 7. März 2004 in Heidelberg


Einladung zur Jugendversammlung der DSJ 2004 in Heidelberg

Liebe Schachfreunde,

im Namen des Vorstands möchte ich allen an dieser Stelle noch einmal ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2004 wünschen und hoffe, dass wir gemeinsam die anstehenden Herausforderungen im Jugendschach bewältigen.

Anliegend erhaltet Ihr die Angaben zu Tagungstermin, Tagungsort und Tagesordnung unserer Jugendversammlung 2004, die wir mit Unterstützung der Badischen Schachjugend im Landesverband Baden abhalten werden, und zu der ich Euch herzlich einlade.

Wie bereits im Vorjahr werden wir die Sitzung schon am Vormittag des Sonnabends beginnen, damit sowohl der parlamentarische Teil als auch der thematische Teil der Versammlung nicht zu kurz kommen.

An dieser Stelle möchte ich auf einige wesentliche Bestimmungen unserer Jugendordnung aufmerksam machen:

1. Anträge

Nach § 6 Ziffer 6 müssen Anträge spätestens 6 Wochen vor der Jugendversammlung mit schriftlicher Begründung beim 1. Vorsitzenden oder in der Geschäftsstelle der Deutschen Schachjugend eingegangen sein. Das bedeutet, diese müssen bis zum 24. Januar 2004 eingegangen sein.

Ich möchte Euch bitten, alle Anträge an die Geschäftsstelle zu senden, da sie dort gleich zur Veröffentlichung in die Materialien zur Jugendversammlung eingearbeitet werden können. Anträge, die Ordnungsänderungen zum Ziel haben, sind nur zulässig, wenn daraus der Wortlaut des neuen Ordnungstextes eindeutig hervorgeht.

2. Delegierte

Die Landesverbände haben acht Stimmen für bis zu 1000 gemeldete jugendliche Mitglieder. Diejenigen Landesverbände, deren Mitgliederzahl mehr als 1000 beträgt, haben für je angefangene weitere 500 gemeldete jugendliche Mitglieder vier weitere Stimmen. Jeder Landesverband entsendet mindestens zwei Delegierte und höchstens so viele Delegierte, wie er Stimmen hat. Die Stimmen werden auf die anwesenden Delegierten möglichst gleichmäßig verteilt. Einer der Delegierten des Landesverbandes sollte Jugendlicher sein. Wird ein Landesverband nur von einem Delegierten vertreten, so kann dieser nur die Hälfte der dem betreffenden Landesverband zustehenden Stimmen abgeben. Stimmenübertragung ist nur innerhalb eines Landesverbandes zulässig.

Besonders möchte ich alle Landesschachjugenden um die Entsendung eines jugendlichen Delegierten bitten. Der Vorstand der Deutschen Schachjugend hat freudig zur Kenntnis genommen, dass in den letzten Jahren immer mehr neue und junge Gesichter zu den Jugendversammlungen erscheinen, und wird daher an die Jugendversammlung den Antrag stellen, diese Bestimmung verpflichtet in die Jugendordnung aufzunehmen.

3. Anmeldungen

Eure Anmeldung zur Teilnahme und Zimmerreservierung schickt bitte bis zum auf dem Meldeformular angegebenen Termin an die Geschäftsstelle der DSJ.

Wenn Ihr Wünsche oder Fragen zur Jugendversammlung habt, so wendet Euch bitte an die Geschäftsstelle oder die Vorsitzenden der DSJ, die Euch gerne mit Rat zur Seite stehen.

Mit freundlichen und schachlichen Grüßen

(Patrick Wiebe)
1. Vorsitzender der Deutschen Schachjugend

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