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Deutsche Schachjugend |
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Antrag auf Änderung der JugendordnungLiebe Freunde,
der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 6.9 der Jugendordnung mit dem Ziel bei den Delegierten die jugendlichen Delegierten zu verankern.
§ 6.9 alt:
6.9 Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.
Die Landesverbände haben acht Stimmen für bis zu 1000 gemeldete jugendliche Mitglieder. Diejenigen Landesverbände, deren Mitgliederzahl mehr als 1000 beträgt, haben für je angefangene weitere 500 gemeldete jugendliche Mitglieder vier weitere Stimmen.
Jeder Landesverband entsendet mindestens zwei Delegierte und höchstens so viele Delegierte, wie er Stimmen hat. Die Stimmen werden auf die anwesenden Delegierten eines Landesverbandes möglichst gleichmäßig verteilt. Einer der Delegierten eines Landesverbandes sollte Jugendlicher sein. Wird ein Landesverband nur von einem Delegierten vertreten, so kann dieser nur die Hälfte der dem betreffenden Landesverband zustehenden Stimmen abgeben. Stimmenübertragung ist nur innerhalb eines Landesverbandes zulässig.
In der Jugendversammlung können Beschlüsse nicht gegen das Votum von mindestens zwei Drittel der vertretenen Landesverbände gefasst werden.
§ 6.9. neu:
6.9 Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.
Die Landesverbände haben acht Stimmen für bis zu 1000 gemeldete jugendliche Mitglieder. Diejenigen Landesverbände, deren Mitgliederzahl mehr als 1000 beträgt, haben für je angefangene weitere 500 gemeldete jugendliche Mitglieder vier weitere Stimmen.
Jeder Landesverband entsendet mindestens zwei Delegierte und höchstens so viele Delegierte, wie er Stimmen hat. Die Stimmen werden auf die anwesenden Delegierten eines Landesverbandes möglichst gleichmäßig verteilt. Einer der Delegierten eines Landesverbandes muss Jugendlicher sein. Wird ein Landesverband nur von einem Delegierten vertreten beziehungsweise hat keinen Jugendlichen unter seinen Delegierten, so kann dieser Landesverband nur die Hälfte der ihm zustehenden Stimmen abgeben. Stimmenübertragung ist nur innerhalb eines Landesverbandes zulässig.
In der Jugendversammlung können Beschlüsse nicht gegen das Votum von mindestens zwei Drittel der vertretenen Landesverbände gefasst werden.
Begründung
Auf der Jugendversammlung 1996 in Elmshorn wurden die Bundesjugendsprecher als Vollmitglieder des Vorstandes eingeführt. Seitdem hat sich eine Jugendsprecherkultur auf Bundesebene als auch auf vielen Landesebenen in der Deutschen Schachjugend entwickelt bis hin zur Gründung von einigen Juniorteams oder des „Promotion-Teams“.
Jugendsprecherkultur in der Deutschen Schachjugend heißt:
umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten, eigener Gestaltungsrahmen, Gleichberechtigung in den Gremien, Einflussnahme auf die Angebote der Schachjugenden. So wie der Deutsche Schachbund als ganzes die Jugendarbeit benötigt um seinen Fortbestand zu sichern, so benötigt die Schachjugend die Einbindung und Beteiligung der Jugendlichen als Funktionsträger um den eigenen Fortbestand zu sichern und die unmittelbare Nähe zur Zielgruppe nicht zu verlieren.
Im letzten Jahr kam aus der Mitte der Jugendversammlung der Vorschlag, den jugendlichen Delegierten in der Jugendordnung fest zu verankern, um einen weiteren Meilenstein zu setzen bei der Einbindung der Jugendlichen in die Entscheidungsprozesse.
Der Vorstand hat diesen Vorschlag aufgegriffen, da auch er der Meinung ist, dass wir unterdessen so weit sind, den jugendlichen Delegierten festzuschreiben und es nicht mehr der Freiwilligkeit zu überlassen, ob Jugendliche im höchsten Gremium der DSJ mitwirken können. Wir gehen davon aus, dass mit dieser Jugendordnungsänderung die Jugendsprecherkultur einen weiteren Schub in der Deutschen Schachjugend bekommt und damit auch das Jugendschach insgesamt.
Patrick Wiebe
Antrag auf Änderung der GeschäftsordnungLiebe Freunde,
der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 2 (7) der Geschäftsordnung mit dem Ziel die sogenannte Herbsttagung der DSJ nicht mehr fest zu verankern in den Ordnungen der DSJ.
§ 2 (7) alt
(7) Zur Vorbereitung der Arbeit im kommenden Geschäftsjahr und zum allgemeinen Meinungsaustausch soll jährlich im Herbst eine Tagung der Landesverbände mit dem Vorstand stattfinden.
§ 2 (7) neu
(7) Zur Entwicklung von langfristigen Strategien für die Jugendarbeit als Gesamtes oder für einzelne Teilbereiche der Jugendarbeit sowie zum intensiven Meinungsaustausch sollen regelmäßig Strategietagungen, Workshops, Themenwerkstätten stattfinden, zu denen der Vorstand Vertreter der Landesverbände einlädt. Der Vorstand hat das Recht, zu diesen Veranstaltungen auch Vertreter der übrigen Ebenen der Jugendarbeit und aus anderen Organisationen einzuladen.
Begründung
In den letzten Jahren konnten wir alle feststellen, dass das Interesse an der „Herbsttagung“ im klassischen Stil als Vorplanungssitzung der nächsten Jugendversammlung seinen Sinn verloren hat, was sich in einer immer geringer werdenden Teilnahme ausdrückte.
Gerade die Herbsttagung 2003 unter Einbindung eines zeitgleich stattfindenden Seminars für Jugendliche und dem Themenschwerpunkt „Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt“ zeigte uns aber, wie wichtig Veranstaltungen für die Schachjugend sind, auf denen wir uns mit strategischen Fragen der Jugendarbeit beschäftigen. Neben der Einbindung der Landesverbände ist es dabei fast ebenso wichtig, weitere Zielgruppen und Ebenen der Organisation anzusprechen und in die Diskussionen einzubinden.
Sinnvoll ist es daher, mittels einer größeren Flexibilität bei der Veranstaltungsform und des Teilnehmerkreises auf die Anforderungen an uns zu reagieren. Die neue Form schließt die klassische Herbsttagung nicht aus, soweit der Bedarf dafür da ist.
Patrick Wiebe
Antrag auf Änderung der FinanzordnungLiebe Freunde,
der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 5.1 der Finanzordnung mit dem Ziel die Erhebung von Säumniszuschlägen zu konkretisieren.
§ 5.1 alt
Werden für Veranstaltungen, die von der DSJ organisiert und durchgeführt werden oder an denen sich die DSJ beteiligt, in den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Einladungen Fristen oder Stichtage für die Zahlung von Teilnehmerbeträgen gesetzt und werden diese nicht eingehalten, ist der Finanzreferent berechtigt einen Säumniszuschlag zu erheben. Der Säumniszuschlag beträgt 2% pro Monat und richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden Teilnehmerbeträge.
§ 5.1 neu
Werden für Veranstaltungen, die von der DSJ organisiert und durchgeführt werden oder an denen sich die DSJ beteiligt, in den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Einladungen Fristen oder Stichtage für die Zahlung von Teilnehmerbeträgen gesetzt und werden diese nicht eingehalten, ist der Finanzreferent berechtigt einen Säumniszuschlag zu erheben. Der Säumniszuschlag beträgt 2% und richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden Teilnehmerbeträge. Bereits gezahlte Beträge werden dabei berücksichtigt.
Begründung
Der Vorstand der Deutschen Schachjugend sieht aufgrund der gemachten Erfahrungen bei den Säumniszuschlägen zu den Deutschen Jugendmeisterschaften 2003 in Willingen den Bedarf diese Ordnungsbestimmung zu präzisieren. Durch die Neuformulierung wird nunmehr eindeutig festgelegt welche Höhe der Säumniszuschlag hat und von welcher Summe er erhoben wird. Die Säumniszuschläge können bei allen Veranstaltungen der DSJ erhoben werden, also auch gegenüber Vereinen (DVM) und Einzelpersonen (Lehrgänge, Seminare).
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass der Vorstand diese Regelung im letzten Jahr nur ungern angewandt hat und es mit sehr viel Aufwand verbunden war, sowohl für uns als auch für die betroffenen Landesschachjugenden. Aufgrund der geringen Zahlungsmoral einzelner Landessschachjugenden waren wir aber leider zu diesem Schritt gezwungen und werden die Regelung auch in den nächsten Jahren konsequent umsetzen.
Daher appelliere ich noch einmal an alle, rechtzeitig ihre Beträge für Teilnehmer und Betreuer zu Veranstaltungen der Deutschen Schachjugend an uns zu überweisen, damit wir wiederum unseren Verpflichtungen zeitnah nachkommen können. Falls es Probleme bei der Berechnung oder Bezahlung der Beträge gibt, bieten wir gern unsere Hilfe an und werden gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Patrick Wiebe
Antrag auf einen generellen Beschluss der JugendversammlungLiebe Freunde,
der Vorstand der Deutschen Schachjugend legt das von der Arbeitsgruppe „Schach mit Kindern“ erarbeitet Positionspapier zum Kinderschach als Antrag auf einen generellen Beschluss der Jugendversammlung vor.
Begründung
Die Jahreshauptversammlung 2002 in Baunatal hatte sich sehr ausführlich inhaltlich mit dem Themenkomplex Schach mit Kindern beschäftigt und eine Weiterbehandlung empfohlen. Daraufhin hatte der Vorstand eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Landesschachjugenden ins Leben gerufen, die nach einigen personellen Veränderungen zur Zeit folgende Besetzung hat: P. Wiebe, J. Pohl, J. Schulz, M. Zemella (NRW), H. Niesch (Sac), S. Mix (HH).
Die Arbeitsgruppe sollte nach den Vorgaben der Jugendversammlung und des Vorstandes in einem zeitlichen Fenster von bis zu drei Jahren den Themenkomplex bearbeiten. Als Zwischenergebnis legt die Arbeitsgruppe das Positionspapier der DSJ vor. Die weitere Arbeit hat einen nun eher praktischen Schwerpunkt.
Maßgebend für die Arbeit und dementsprechend das Positionspapier ist immer die Grunderkenntnis, dass Schach mit Kindern ein eigenes Schachgebiet ist und die Konzepte und Programme aus dem Jugendschach nicht einfach auf das Kinderschach übertragbar sind. Gleichzeitig steht fest: Kinder wollen und können Schach spielen auch in Wettkampfform, wenn man dabei die kindgemäßen Grenzen pädagogisch beachtet und Kinderschach nicht als „Wunderwaffe“ der Schachorganisation für alle möglichen Ziele missbraucht. Kinderschach hat eine eigene Qualität und dementsprechend muss es eine eigene Stellung bekommen.
Dies alles ist in dem Positionspapier zusammen gefasst worden. Ergänzt wird es von Hilfestellungen für die Eltern, Übungsleiter etc, von denen einige schon erarbeitet und in den Materialien abgedruckt sind.
Patrick Wiebe
Antrag auf Änderung der SpielordnungLiebe Freunde,
der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 21 der Spielordnung mit dem Ziel die Bestimmungen dem aktuellem Diskussionsstand zu den Schulschachwettbewerben anzugleichen
§ 21 alt
21.1 Der DSM wird jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
Spielberechtigt sind:
für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1-4 besuchen.
21.2 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften, die aus vier Spielern derselben Schule besteht. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt ggf. weitere freie Plätze.
21.3 Es wird eine Fahrtkostenspitzenabdeckung auf Grundlage des Haushaltsvoranschlages durchgeführt. Zugrundezulegen ist der Bundesbahntarif 2. Klasse unter Ausnutzung sämtlicher Vergünstigungen. Maßgebend für die Fahrtkosten ist der Ort der Schule. Abrechnungsfähig sind die Kosten der tatsächlich angereisten Stammspieler und des Begleiters. Das zuständige Mitglied des Arbeitskreises Schulschach kann in der Ausschreibung hiervon abweichende Richtlinien festsetzen.
21.4 Die Spielberechtigung gemäß §§ 22.1 und 22.2 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.
21.5 Die Landesverbandssieger spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System mit sieben Runden, in der WK G im Regelfall mit neun Runden.
21.6 Die Bedenkzeit beträgt eine Stunde pro Spieler für die gesamte Partie, in der WK G 30 Minuten pro Spieler. Es wird nach den Schnellschachregeln der FIDE gespielt.
21.7 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des Deutschen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs 20.. der Wettkampfklasse 2 (bzw. 3, 4, M und G)"
§ 21 neu
21.1 Der DSM wird jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
Spielberechtigt sind:
für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1-4 besuchen.
21.2 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften, die aus vier Spielern derselben Schule besteht. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt ggf. weitere freie Plätze.
21.3 Die Spielberechtigung gemäß §§ 21.1 und 21.2 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.
21.4 Die Landesverbandssieger spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System mit sieben Runden, in der WK G im Regelfall mit neun Runden.
21.5 Die Bedenkzeit beträgt eine Stunde pro Spieler für die gesamte Partie, in der WK G 30 Minuten pro Spieler. Es wird nach den Schnellschachregeln der FIDE gespielt.
21.6 Der Referent für Schulschach hat die Aufgabe, die Austragungsmodalitäten der einzelnen Wettkampfklassen festzulegen und das Recht in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen.
21.7 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des Deutschen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs 20.. der Wettkampfklasse 2 (bzw. 3, 4, M und G)"
Begründung
Auf Vorschlag des Vorstandes der DSJ hat die Jugendversammlung in 2003 die Mittel für den früheren Fahrtkostenausgleich nicht mehr zur Verfügung gestellt. Vielmehr wurde eine Etatposition „Schulschachprojekte“ geschaffen, mit Hilfe derer neue Ideen im Schulschach wie aktuell das Schulschachpatent vorangebracht werden können. Der vorliegende Antrag folgt dieser Entwicklung, in dem er den Fahrtkostenausgleich aus der Spielordnung heraus nimmt. In der Vergangenheit hatte der Fahrtkostenausgleich oft für Verstimmungen und eine Ungleichbehandlung der beteiligten Schulen geführt, da mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch kaum eine angemessene Unterstützung möglich war. Mit dem neuen Einsatz der Finanzmittel lässt sich für Schulschach mehr bewirken.
Die Austragungsmodalitäten der verschiedenen Wettkampfklassen sind nicht in der Spielordnung festgehalten, sondern werden in Gesprächen während der Meisterschaften und im Kreise der Schulschachreferenten entwickelt, diskutiert und festgelegt, dies betrifft zum Beispiel die Aufstellung der Mannschaften nach DWZ oder flexibel, die Rechte des Mannschaftsführers etc. Diese bewährte Praxis fand sich bisher nicht in der Spielordnung wieder. Dies wird nun mit dem § 21.6 nachgeholt.
Es hat sich des weiteren gezeigt, dass es immer wieder besondere Situationen gibt - als Beispiel sei der Einsatz von behinderten Schülern, Schülerinnen bei den DSM genannt -, die einer schnellen unbürokratischen Regelung bedürfen. Der § 21.6 gibt in Absprache mit den Schulschachreferenten der Länder, die auf der Zukunftswerkstatt Schulschach in Hannover 2003 dies noch einmal bekräftigten, dem Referenten für Schulschach der DSJ das Recht, diese Sonderfälle im Sinne des Schulschachgedankens zu regeln.
Patrick Wiebe
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