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Chessy

Anträge des 1. Vorsitzenden Patrick Wiebe
zur Jugendversammlung der Deutschen Schachjugend 2004
vom 5. bis 7. März 2004 in Heidelberg


Antrag auf Änderung der Jugendordnung

Liebe Freunde,

der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 6.9 der Jugendordnung mit dem Ziel bei den Delegierten die jugendlichen Delegierten zu verankern.

§ 6.9 alt:

§ 6.9. neu:

Begründung

Auf der Jugendversammlung 1996 in Elmshorn wurden die Bundesjugendsprecher als Vollmitglieder des Vorstandes eingeführt. Seitdem hat sich eine Jugendsprecherkultur auf Bundesebene als auch auf vielen Landesebenen in der Deutschen Schachjugend entwickelt bis hin zur Gründung von einigen Juniorteams oder des „Promotion-Teams“.

Jugendsprecherkultur in der Deutschen Schachjugend heißt:

umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten, eigener Gestaltungsrahmen, Gleichberechtigung in den Gremien, Einflussnahme auf die Angebote der Schachjugenden. So wie der Deutsche Schachbund als ganzes die Jugendarbeit benötigt um seinen Fortbestand zu sichern, so benötigt die Schachjugend die Einbindung und Beteiligung der Jugendlichen als Funktionsträger um den eigenen Fortbestand zu sichern und die unmittelbare Nähe zur Zielgruppe nicht zu verlieren.

Im letzten Jahr kam aus der Mitte der Jugendversammlung der Vorschlag, den jugendlichen Delegierten in der Jugendordnung fest zu verankern, um einen weiteren Meilenstein zu setzen bei der Einbindung der Jugendlichen in die Entscheidungsprozesse.

Der Vorstand hat diesen Vorschlag aufgegriffen, da auch er der Meinung ist, dass wir unterdessen so weit sind, den jugendlichen Delegierten festzuschreiben und es nicht mehr der Freiwilligkeit zu überlassen, ob Jugendliche im höchsten Gremium der DSJ mitwirken können. Wir gehen davon aus, dass mit dieser Jugendordnungsänderung die Jugendsprecherkultur einen weiteren Schub in der Deutschen Schachjugend bekommt und damit auch das Jugendschach insgesamt.

Patrick Wiebe


Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Liebe Freunde,

der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 2 (7) der Geschäftsordnung mit dem Ziel die sogenannte Herbsttagung der DSJ nicht mehr fest zu verankern in den Ordnungen der DSJ.

§ 2 (7) alt

§ 2 (7) neu

Begründung

In den letzten Jahren konnten wir alle feststellen, dass das Interesse an der „Herbsttagung“ im klassischen Stil als Vorplanungssitzung der nächsten Jugendversammlung seinen Sinn verloren hat, was sich in einer immer geringer werdenden Teilnahme ausdrückte.

Gerade die Herbsttagung 2003 unter Einbindung eines zeitgleich stattfindenden Seminars für Jugendliche und dem Themenschwerpunkt „Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt“ zeigte uns aber, wie wichtig Veranstaltungen für die Schachjugend sind, auf denen wir uns mit strategischen Fragen der Jugendarbeit beschäftigen. Neben der Einbindung der Landesverbände ist es dabei fast ebenso wichtig, weitere Zielgruppen und Ebenen der Organisation anzusprechen und in die Diskussionen einzubinden.

Sinnvoll ist es daher, mittels einer größeren Flexibilität bei der Veranstaltungsform und des Teilnehmerkreises auf die Anforderungen an uns zu reagieren. Die neue Form schließt die klassische Herbsttagung nicht aus, soweit der Bedarf dafür da ist.

Patrick Wiebe


Antrag auf Änderung der Finanzordnung

Liebe Freunde,

der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 5.1 der Finanzordnung mit dem Ziel die Erhebung von Säumniszuschlägen zu konkretisieren.

§ 5.1 alt

§ 5.1 neu

Begründung

Der Vorstand der Deutschen Schachjugend sieht aufgrund der gemachten Erfahrungen bei den Säumniszuschlägen zu den Deutschen Jugendmeisterschaften 2003 in Willingen den Bedarf diese Ordnungsbestimmung zu präzisieren. Durch die Neuformulierung wird nunmehr eindeutig festgelegt welche Höhe der Säumniszuschlag hat und von welcher Summe er erhoben wird. Die Säumniszuschläge können bei allen Veranstaltungen der DSJ erhoben werden, also auch gegenüber Vereinen (DVM) und Einzelpersonen (Lehrgänge, Seminare).

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass der Vorstand diese Regelung im letzten Jahr nur ungern angewandt hat und es mit sehr viel Aufwand verbunden war, sowohl für uns als auch für die betroffenen Landesschachjugenden. Aufgrund der geringen Zahlungsmoral einzelner Landessschachjugenden waren wir aber leider zu diesem Schritt gezwungen und werden die Regelung auch in den nächsten Jahren konsequent umsetzen.

Daher appelliere ich noch einmal an alle, rechtzeitig ihre Beträge für Teilnehmer und Betreuer zu Veranstaltungen der Deutschen Schachjugend an uns zu überweisen, damit wir wiederum unseren Verpflichtungen zeitnah nachkommen können. Falls es Probleme bei der Berechnung oder Bezahlung der Beträge gibt, bieten wir gern unsere Hilfe an und werden gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Patrick Wiebe


Antrag auf einen generellen Beschluss der Jugendversammlung

Liebe Freunde,

der Vorstand der Deutschen Schachjugend legt das von der Arbeitsgruppe „Schach mit Kindern“ erarbeitet Positionspapier zum Kinderschach als Antrag auf einen generellen Beschluss der Jugendversammlung vor.

Begründung

Die Jahreshauptversammlung 2002 in Baunatal hatte sich sehr ausführlich inhaltlich mit dem Themenkomplex Schach mit Kindern beschäftigt und eine Weiterbehandlung empfohlen. Daraufhin hatte der Vorstand eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Landesschachjugenden ins Leben gerufen, die nach einigen personellen Veränderungen zur Zeit folgende Besetzung hat: P. Wiebe, J. Pohl, J. Schulz, M. Zemella (NRW), H. Niesch (Sac), S. Mix (HH).

Die Arbeitsgruppe sollte nach den Vorgaben der Jugendversammlung und des Vorstandes in einem zeitlichen Fenster von bis zu drei Jahren den Themenkomplex bearbeiten. Als Zwischenergebnis legt die Arbeitsgruppe das Positionspapier der DSJ vor. Die weitere Arbeit hat einen nun eher praktischen Schwerpunkt.

Maßgebend für die Arbeit und dementsprechend das Positionspapier ist immer die Grunderkenntnis, dass Schach mit Kindern ein eigenes Schachgebiet ist und die Konzepte und Programme aus dem Jugendschach nicht einfach auf das Kinderschach übertragbar sind. Gleichzeitig steht fest: Kinder wollen und können Schach spielen auch in Wettkampfform, wenn man dabei die kindgemäßen Grenzen pädagogisch beachtet und Kinderschach nicht als „Wunderwaffe“ der Schachorganisation für alle möglichen Ziele missbraucht. Kinderschach hat eine eigene Qualität und dementsprechend muss es eine eigene Stellung bekommen.

Dies alles ist in dem Positionspapier zusammen gefasst worden. Ergänzt wird es von Hilfestellungen für die Eltern, Übungsleiter etc, von denen einige schon erarbeitet und in den Materialien abgedruckt sind.

Patrick Wiebe


Antrag auf Änderung der Spielordnung

Liebe Freunde,

der Vorstand der Deutschen Schachjugend stellt den Antrag auf Änderung des § 21 der Spielordnung mit dem Ziel die Bestimmungen dem aktuellem Diskussionsstand zu den Schulschachwettbewerben anzugleichen

§ 21 alt

§ 21 neu

Begründung

Auf Vorschlag des Vorstandes der DSJ hat die Jugendversammlung in 2003 die Mittel für den früheren Fahrtkostenausgleich nicht mehr zur Verfügung gestellt. Vielmehr wurde eine Etatposition „Schulschachprojekte“ geschaffen, mit Hilfe derer neue Ideen im Schulschach wie aktuell das Schulschachpatent vorangebracht werden können. Der vorliegende Antrag folgt dieser Entwicklung, in dem er den Fahrtkostenausgleich aus der Spielordnung heraus nimmt. In der Vergangenheit hatte der Fahrtkostenausgleich oft für Verstimmungen und eine Ungleichbehandlung der beteiligten Schulen geführt, da mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch kaum eine angemessene Unterstützung möglich war. Mit dem neuen Einsatz der Finanzmittel lässt sich für Schulschach mehr bewirken.

Die Austragungsmodalitäten der verschiedenen Wettkampfklassen sind nicht in der Spielordnung festgehalten, sondern werden in Gesprächen während der Meisterschaften und im Kreise der Schulschachreferenten entwickelt, diskutiert und festgelegt, dies betrifft zum Beispiel die Aufstellung der Mannschaften nach DWZ oder flexibel, die Rechte des Mannschaftsführers etc. Diese bewährte Praxis fand sich bisher nicht in der Spielordnung wieder. Dies wird nun mit dem § 21.6 nachgeholt.

Es hat sich des weiteren gezeigt, dass es immer wieder besondere Situationen gibt - als Beispiel sei der Einsatz von behinderten Schülern, Schülerinnen bei den DSM genannt -, die einer schnellen unbürokratischen Regelung bedürfen. Der § 21.6 gibt in Absprache mit den Schulschachreferenten der Länder, die auf der Zukunftswerkstatt Schulschach in Hannover 2003 dies noch einmal bekräftigten, dem Referenten für Schulschach der DSJ das Recht, diese Sonderfälle im Sinne des Schulschachgedankens zu regeln.

Patrick Wiebe

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© 1.98 by Gerhard Hund (TeleSchach) für die DSJ in der Deutschen Sportjugend | Update 09.02.2004