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Deutsche Schachjugend |
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Antrag auf Änderung der SpielordnungLiebe Freunde,
im Auftrag des Arbeitskreises Spielbetrieb stelle ich den Antrag, die Spielberechtigung gemäß der Jugend-Spielordnung der DSJ wie folgt zu präzisieren:
§ 1.4 alt
1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen,
1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dies ist dem Nationalen Spielleiter auf dessen Wunsch hin vor der entsprechenden Meisterschaft durch eine Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.
2. die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind.
§ 1.4 neu
1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen,
1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dies ist dem Nationalen Spielleiter auf dessen Wunsch hin vor der entsprechenden Meisterschaft durch eine Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.
und 2. die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind.
Begründung
Nach einem Hinweis aus dem bayrischen Seniorenbereich möchte ich präzisieren, dass natürlich 1. und 2. zur Erlangung der Spielberechtigung erfüllt sein müssen. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung.
Norbert Lukas
Antrag auf Änderung der SpielordnungLiebe Freunde,
im Auftrag des Arbeitskreises Spielbetrieb stelle ich den Antrag, einen separaten Begleiter bei allen Mannschaftsmeisterschaften ausnahmslos zur Pflicht zu machen.
Die Jugend-Spielordnung der DSJ ist wie folgt zu ändern:
§ 5 alt
§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
...
5.4 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber Ausrichter, Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft.
5.5 Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Mitgliedes des Arbeitskreises Spielbetrieb möglich. Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht startberechtigt.
§ 5 neu
§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
...
5.4 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber Ausrichter, Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft.
5.5 Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein. Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist nicht startberechtigt.
Begründung
Der AKS möchte das Schlupfloch schließen, dass auf Antrag Teams auch ohne separaten Begleiter teilnehmen können. Die Betreuung durch Spieler kann aufgrund der Altersvorgabe (volljähriger Betreuer) bisher in der DVM U20 und U20w erfolgen. Dort gibt es dann aber keinen Altersunterschied zu den übrigen Mannschaftsmitgliedern. Nach Möglichkeit sollte aber ein Altersunterschied vorhanden sein, um sich als Betreuer besser durchsetzen zu können.
Nach Auffassung des AKS sollte von allen Mannschaften ausnahmslos verlangt werden, dass ein separater Betreuer mit anreist und nicht nur bei DVM U12, U14w und U16.
Norbert Lukas
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