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Jugendspielordnung - DSJ
(letzte Änderungen durch die Jugendversammlung 2005)
Die Spielordnung kann auch als DOC-Datei abgerufen werden.



Jugendspielordnung - DSJ


§ 1 Organisation des Spielbetriebs und Spielberechtigung

1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den Jugendspielverkehr, soweit er über den Rahmen der Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) hinausgeht, insbesondere die unter § 1.3 aufgeführten Veranstaltungen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Spielerinnen und Spieler.

1.3 Die DSJ veranstaltet - sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt sind - alljährlich folgende Turniere:

 1. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U18),
 2. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U18w),
 3. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U16),
 4. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U16w),
 5. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U14),
 6. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U14w),
 7. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U12),
 8. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U10),
 9. Deutsche Meisterschaft für Länder-Jugendmannschaften (DLM),
10. Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U20),
11. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U20w),
12. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U16),
13. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren (DVM U14w),
14. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U12),
15. Deutsche Schulschach Mannschaftswettbewerbe (DSM).

1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen,

1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dies ist dem Nationalen Spielleiter auf dessen Wunsch hin vor der entsprechenden Meisterschaft durch eine Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.

und 2. die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind.

1.5 Die DSJ veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Geschäftsjahr vorangegangenen Jahres.

1.6 Die Turnierleitung obliegt bei allen von der DSJ ausgeschriebenen Turnieren dem jeweils zuständigen Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb. Im Falle der Verhinderung oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit können nach Abstimmung im Arbeitskreis Spielbetrieb fachlich Geeignete mit der Turnierleitung betraut werden.

1.7 Über Proteste und Einsprüche entscheidet während der Meisterschaften bzw. anderen von der DSJ veranstalteten Wettbewerbe abschließend ein Turnierschiedsgericht, im Übrigen das Schiedsgericht. Die Einzelheiten regelt die Rechts- und Verfahrenordnung.


§ 2 Spielweise, Spielregeln, Streitfälle

2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Auslosungsbestimmung des Weltschachbundes (FIDE), die Rechts- und Verfahrensordnung der DSJ, die Satzung des DSB und die Jugendordnung der DSJ bilden einen Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese Spielordnung keine abschließende Regelung trifft.

2.2 Zu allen von der DSJ ausgerichteten oder beschickten Turnieren hat das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten, insbesondere den Richtlinien der Kostenerstattung sowie der Art und dem Umfang der Aufsichtsführung, bekanntzugeben. Ferner ist vor Turnierbeginn bekanntzugeben,

  - wo und wann die Runden gespielt werden,
 - Auslosungsmodus, Zeitpunkt und Ort der Auslosung; bei Turniere nach Schweizer System für jede Runde,
 - die Hilfswertung bei Punktgleichheit,
 - die Bestimmungen über die Berichterstattung,
 - Meldefristen

Auch die im jährlichen Ausschreibungsheft der DSJ veröffentlichten Meldefristen sind einzuhalten. Wird eine Meldefrist überschritten, wird dem Landesverband schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Bleibt auch die Nachfrist ungenutzt, hat das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben.

a) Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der hervorgehen muß, daß diese mit einer Teilnahme des betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Es gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5.

b) Soweit nach dieser Spielordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer vom zuständigen Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb zu bestimmenden Frist diesem gegenüber namentlich zu benennen. Es gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5. Begleiter, die durch Beschluß des DSJ-Vorstands als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Der Beschluß nach Satz 3 ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen Landesverband bekanntzugeben. § 3 Abs. 6 gilt entsprechend.

2.3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Spielzeit 40 Züge in zwei Stunden. Nach der ersten Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde durch jeden Spieler ausgeführt werden.

Für Mannschaftsturniere kann das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb bei zwingenden organisatorischen Erfordernissen eine andere Bedenkzeitregelung mit der Ausschreibung festsetzen.

2.4 Alle Turniere sind nach der letzten Runde abgeschlossen.

2.5 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet die Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des fair play zu beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach § 3 geahndet werden.


§ 3 Ordnungsmaßnahmen

3.1 Bei Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Strafen verhängt werden.

3.2 Maßnahmen des Schiedsrichters und Turnierleiters:

Die vorliegende Aufzählung ist nicht abschließend. Der Schiedsrichter und Turnierleiter ist ermächtigt, Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu treffen.

3.3 Maßnahmen des Nationalen Spielleiters der DSJ über Tz. 3.2 hinaus:
 a) Geldbußen bis zu 1.000,- Euro,
 b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

3.4 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. 3.2 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.


§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere

4.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes.

4.2 Bei Punktgleichheit gelten bei allen Turnieren nach dem Schweizer System folgende Kriterien:

  1. Buchholzwertung mit einem Streichergebnis,

  2. verfeinerte Buchholzwertung, wobei der Gegner mit den wenigsten Buchholzpunkten (Freilos) nicht berücksichtigt wird, sowie jeweils deren Gegner mit den wenigsten Partiepunkten (bzw. Freilos) nicht berücksichtigt werden.

  3. Siegwertung,

  4. Startrangliste.

4.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren für alle Plätze nachfolgende Kriterien:

 1. Sonneborn-Berger-Wertung,
 2. Siegwertung,
 3. Startrangliste.

 

4.4 Minderjährige Spieler
müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter unterstützt den Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen Aufsicht nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der vor Ort zu treffenden Absprachen. In Zweifelsfällen entscheidet der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten Begleitperson obliegt dem Landesverband des betreffenden Spielers. Ein Begleiter kann gleichzeitig mehrere Jugendliche auch aus verschiedenen Landesverbänden betreuen, jedoch nicht mehr als acht. Satz 1 gilt nicht für die DEM U 18, die DEM U 18w, die DEM U 16, die DEM U 16w, die DEM U 14 und die DEM U 14w, soweit diese Meisterschaften einzeln ausgerichtet werden. Soweit ein Spieler von einem Begleiter betreut werden möchte, ohne daß dies aufgrund der vorstehenden Bestimmungen vorgeschrieben ist, können diesem Begleiter nach Absprache mit dem Turnierleiter ebenfalls Aufsichtsfunktionen übertragen werden.


§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere

5.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere außer den Deutschen Schulschachmeisterschaften (§ 21) die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes.

5.2 Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.

5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Schweizer-System-Turnieren folgende Kriterien:
 1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,
 2. Buchholzwertung,
 3. Siegwertung,
 4. direkter Vergleich,
 5. Berliner Wertung,
 6. Startrangliste

Für Rundenturniere gilt:
 1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,
 2. Sonneborn-Berger-Wertung,
 3. Siegwertung,
 4. Startrangliste.

5.4 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber Ausrichter, Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft.

5.5 Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Mitgliedes des Arbeitskreises Spielbetrieb möglich. Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht startberechtigt.

5.6 Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer. Der Mannschaftsführer ist zuständig für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten, die Partie aufzugeben oder fortzusetzen, einen Remisvorschlag anzunehmen oder abzulehnen und ein Remisangebot abzugeben. Er hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des Turnierleiters Protest einzulegen.

5.7 Für die Vereinsmeisterschaften ist nur spielberechtigt, wer am 15. Juli (Paßschreibungstermin) des Vorjahres für keinen anderen Verein spielberechtigt war.

5.8 Zum Meldeschluß können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere und Landesverbandsmeister­schaften abweichen. Nach Meldeschluß sind keine Nachmeldungen mehr möglich.

5.9 Die Reihenfolge darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spieler nach sich.

5.10 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt werden. Bei der DLM kann zusätzlich eine weitere Ersatzspielerin eingesetzt werden.

5.11 Bei allen Deutschen Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaften ist jeweils nur eine Mannschaft pro Verein startberechtigt. Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft starten, sofern eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits qualifiziert ist, und dies zum Erreichen einer geraden Teilnehmerzahl führt.

5.12 Bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften darf kein Spieler mit einer mehr als 200 Punkteschlechteren DWZ vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Es gilt die zu Turnierbeginn gültige DWZ-Halbjahresliste.

Die Mannschaften sind der Spielstärke nach aufzustellen; über begründete Ausnahmen entscheidet der jeweils zuständige DSJ-Referent. Lehnt der Referent die abgegebene Meldung ab, so kann der Meldende binnen zwei Wochen die Entscheidung vom Nationalen Spielleiter kontrollieren lassen.

5.13 Reisen zehn oder weniger Mannschaften an, kann das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb den Turniermodus vor der ersten Runde ändern.


§ 6 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18)

6.1 An der DEM U 18 nehmen 24 bis 28 Jugendliche in der Altersklasse „unter 18 Jahre" (U 18) teil.

6.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

6.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 18 ergibt sich wie folgt:
 1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
 2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport
vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
 3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
 4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten
jugendlichen Mitglieder „unter 18 Jahre" vergeben.

6.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U 18 [Jahreszahl]".


§ 7 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18w)

 7.1 An der DEM U 18w nehmen 24 bis 28 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 18 teil.

 7.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 7.3 § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.

 7.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U 18 [Jahreszahl]".


§ 8 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16)

8.1 An der DEM U 16 nehmen 24 bis 28 Jugendliche in der Altersklasse „unter 16 Jahre" (U 16) teil.

8.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

8.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 16 ergibt sich wie folgt:
 1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
 2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport
vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
 3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
 4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten
jugendlichen Mitglieder „unter 16 Jahre" vergeben.

8.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U 16 [Jahreszahl]".


§ 9 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16w)

 9.1 An der DEM U 16w nehmen 24 bis 28 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 16 teil.

 9.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 9.3 § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.

 9.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U 16 [Jahreszahl]".


§ 10 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14)

10.1 An der DEM U 14 nehmen 24 bis 28 Jugendliche in der Altersklasse „unter 14 Jahre" (U 14) teil.

10.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

10.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 14 ergibt sich wie folgt:
 1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
 2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport
vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
 3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
 4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten
jugendlichen Mitglieder „unter 14 Jahre" vergeben.

10.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U 14 [Jahreszahl]".


§ 11 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14w)

11.1 An der DEM U 14w nehmen 24 bis 28 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 14 teil.

11.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

11.3 § 10 Abs. 3 gilt entsprechend.

11.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U 14 [Jahreszahl]".


§ 12 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U 12)

12.1 Die DEM U 12 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse „unter 12 Jahre" (U 12) angehören müssen, ausgetragen.

12.2 Die Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden nach den Jahreswertungspunkten errechnet. Der Arbeitskreis Spielbetrieb kann auf Vorschlag der zuständigen Mitarbeiter neben den Plätzen für die Kader weitere Freiplätze vergeben.

12.3 Es wird ein Turnier mit elf Runden nach Schweizer System gespielt.

12.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

12.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U 12 [Jahreszahl]".

12.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U 12 [Jahreszahl]".


§ 13 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U 10)

13.1 Die DEM U 10 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse „unter 10 Jahre" (U 10) angehören müssen, ausgetragen.

13.2 §12 Abs. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

13.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U 10 [Jahreszahl]".

13.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U 10 [Jahreszahl]".


§ 14 Deutsche Meisterschaft für Länder Jugendmannschaften (DLM)

14.1 An der DLM nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband kann mindestens eine Mannschaft stellen. Der Ausrichter darf eine weitere Landesauswahl melden.

14.2 Die Landesverbände teilen dem zuständigen Mitglied des Arbeitskreises Spielbetrieb spätestens zum festgelegten Meldetermin eines jeden Jahres verbindlich mit, ob sie an der DLM teilnehmen.

14.3 Jede Mannschaft besteht in jedem Mannschaftskampf aus je einem Jugendlichen der Altersklassen U 20, U 18, U 16, U 14, U 12, U 20w, U 16w und U 12w.

14.4 Es wird ein Turnier über bis zu sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

14.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister der Länder [Jahreszahl]".


§ 15 Allgemeine Bestimmungen für die Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften (§§ 16-20)

15.1 Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen gebildet:

Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
West: Nordrhein-Westfalen
Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Süd-Ost: Bayern, Sachsen
Süd: Baden, Württemberg

Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

15.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Rest-Verteilung:

Die Hälfte der dann noch zu vergebenden Plätze einer jeden Meisterschaft wird nach der Anzahl der gemeldeten Jugendlichen gemäß Ziffer 15.3 auf die Regionalgruppen verteilt (Quantität),

die andere Hälfte wird nach den Ergebnissen der letzten drei Jahre gemäß Ziffer 15.4 auf die Regionalgruppen verteilt (Qualität).

Das Auf- und Abrunden der Teilnehmerzahlen erfolgt nach der Addition der beiden Kriterien.

15.3 Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen Altersklasse vom Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet, herangezogen.

15.4 Es werden die Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden Mannschaften für jede Regionalgruppe für die jeweilige Altersklasse für die vergangenen drei Jahre ermittelt. Dabei werden die Punktzahlen der letzten beiden Jahre verdoppelt. Bei der Berechnung der DMP wird in der Regionalgruppe, die den Ausrichter stellt, das Ergebnis der schlechtesten Mannschaft nicht berücksichtigt. Die Summe dieser Punktzahlen bilden (für jede Regionalgruppe und jede Altersklasse) die Grundlage für die Verteilung der Plätze nach Hare/Niemeyer.

15.5 Sollte eine Regionalgruppe (der Ausrichterfreiplatz wird nicht berücksichtigt) nach 15.2 keinen Platz zugeteilt bekommen, so erhält diese Regionalgruppe einen Platz, der von der Rest-Verteilung nach Ziffer 15.2 zu vergebenden Plätze abgezogen wird.

Sollte nach der Verteilung nach Ziffer 15.2 Gleichheit bei dem letzten zu vergebenden Platz entstehen, so geht dieser Platz an die Regionalgruppe, die die bestplazierte Mannschaft des Vorjahres aufzuweisen hat.


§ 16 Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U 20)

16.1 An der DVM U 20 nehmen 16 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus sechs Jugendlichen.

16.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

16.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

16.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

16.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 20 [Jahreszahl]".


§ 17 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U 20w)

17.1 An der DVM U 20w nehmen 16 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen. Eine Spielerin darf einem anderen Verein im gleichen Landesverband angehören, wenn sie im Qualifikationszyklus - gleich auf welcher Ebene - nicht zuvor für einen anderen Verein gemeldet wurde.

17.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

17.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

17.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

17.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U 20 [Jahreszahl]".


§ 18 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U 16)

18.1 An der DVM U 16 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern der Altersklasse U 16.

18.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

18.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

18.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

18.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 16 [Jahreszahl]".


§ 19 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren (DVM U 14w)

19.1 An der DVM U 14w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier weiblichen Jugendlichen in der Altersklasse U 14. Eine Spielerin darf einem anderen Verein aus dem gleichen Landesverband angehören, wenn sie nicht zuvor im Qualifikationszyklus - gleich auf welcher Ebene - für einen anderen Verein eingesetzt wurde.

19.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

19.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

19.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

19.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U-14 [Jahreszahl]".


§ 20 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U 12)

20.1 An der DVM U 12 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern der Altersklasse U 12.

20.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

20.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

20.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie.

20.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 12 [Jahreszahl]".

20.6 Ermittlung der Reihenfolge für die Auslosung:


1. Mannschaftspunkte
2. Brettpunkte [zur Ordnung innerhalb der Auslosungsgruppen]
3. Gegnerdurchschnitt
4. Eigene Wertungszahl
5. Alphabet
Auslosung durch Hälftenbildung, aber keine Wiederholung von Paarungen, möglichst Farbausgleich, ggf. hoch/runter losen.


§ 21 Deutscher Schul Mannschaftswettbewerb (DSM)

21.1 Der DSM wird jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Spielberechtigt sind:
für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1-4 besuchen.

21.2 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften, die aus vier Spielern derselben Schule besteht. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt ggf. weitere freie Plätze.

21.3 Die Spielberechtigung gemäß §§ 21.1 und 21.2 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.

21.4 Die Landesverbandssieger spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System mit sieben Runden, in der WK G im Regelfall mit neun Runden.

21.5 Die Bedenkzeit beträgt eine Stunde pro Spieler für die gesamte Partie, in der WK G 30 Minuten pro Spieler.

21.6 Der Referent für Schulschach hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Schulschach das Recht für die einzelnen Wettkampfklassen Regelungen der Austragung festzulegen und in einzelnen Fällen Sonderregelungen zu treffen. Von dieser Regelung bleiben die Punkte 21.1 bis 21.5 unberührt. Alle Festlegungen sind mit den Ausschreibungen der Wettkampfklassen rechtzeitig zu veröffentlichen.

21.7 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des Deutschen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs 20.. der Wettkampfklasse 2 (bzw. 3, 4, M und G)"


Zuletzt geändert durch die JV der DSJ am 06.03.2005 in Eisenach.
Gültig ab sofort.
Schweinfurt, den 03.04.2005 –NL-



Ausführungsbestimmungen zur Spielordnung der Deutschen Schachjugend


I. Berechnung der Teilnehmerzahlen der DEM U 12 und U 10 nach Jahreswertungspunkten (JWP)


Die Zahl der Starter pro Landesverband steht - mit Ausnahme der Kaderspieler - schon unmittelbar nach dem alten Turnier fest, es muß nicht bis zum ZPS-Termin 15. Januar des Folgejahres (Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen) gewartet werden. Es wird eine Rangliste (nach JWP) der Verbände erstellt, basierend auf den Resultaten der letzten drei Deutschen Einzelmeisterschaften und dann eine eindeutige Zuordnung von Plätzen vorgenommen. Kaderspieler und Ausrichterfreiplätze bleiben wie bisher bestehen.


Das Prinzip der Berechnung:


1.) Die von den Spielern gezeigte Leistung bei den zurückliegenden Deutschen Meisterschaften soll als Hauptkriterium dienen. Dazu werden die Ergebnisse der drei zurückliegenden Jahre herangezogen. Da jedes Turnier nach gleichem System (11 Rd. Schweizer System) absolviert wird, sind die Ergebnisse der vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum von drei Jahren verlangt von den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche Arbeit im Jugendbereich, fängt aber zugleich ein einmaliges schwächeres Ergebnis auf.

2.) Ermittelt werden die Gesamtpunktzahlen der Spieler jedes Landesverbandes. Holt also ein Spieler 6.5 Punkte in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechend 6.5 Zähler addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht berücksichtigt.

3.) Aus der Summe aller Spieler eines Landesverbandes wird der Durchschnitt berechnet.

4.) Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband Bonuspunkte, wenn eine Spielerin oder ein Spieler unter den ersten zehn der Abschlußtabelle plaziert ist. Es gibt dafür 1.0 bis 0.1 Punkte. Mädchen, die unter den ersten zehn des Gesamtturniers plaziert sind, punkten dabei für die Jungen des Verbandes. Bei den Mädchen werden die ersten fünf Plazierten zusätzlich mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung versehen.

5.) Die so erreichten Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Dabei erfahren die beiden letzten Jahre eine doppelte, das drittletzte Jahr eine einfache Gewichtung.

Beispiel:
Baden holte 1994: 4.7; 1995: 3.6; 1996: 4.0 Jahreswertungspunkte. Insgesamt ergeben sich für die Rangliste der Verbände (4.7*1)+(3.6*2)+(4.0*2) = 19.9 JWP für Baden.
6.) Entsprechend der Rangliste werden Plätze vergeben (Punktgleichheit: aktuellstes Jahr entscheidet).

Jungen: 1.Platz: 5 Teilnehmer; 2.-5.Platz: 4 Tln.; 6.-10.Platz: 3 Tln; 11.-17.Platz: 2 Teilnehmer.
Mädchen: 1.Platz: 3 Teilnehmerinnen; 2.-8.Platz: 2 Tln.; 9.-17.Platz: 1 Teilnehmerin.

7.) Zusätzlich zu diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen erhalten die Kaderspieler (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen) Freiplätze. Hinzu kommen fünf Ausrichterfreiplätze und weitere Freiplätze, die auf Antrag von den zuständigen AK-Referenten vergeben werden können. Das Teilnehmerfeld umfaßt dadurch rund 90 SpielerInnen.

zuletzt geändert am 27.03.1999 -jj-


II. Ergänzungen zu den allgemeinen Bestimmungen für Einzel- und Mannschaftsturniere (§§ 4 und 5)


Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften der DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Der Tagessatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt, wobei das Gebot der Sparsamkeit zu beachten ist! In dem Tagessatz sind die Übernachtungskosten, Kosten für Vollverpflegung und sämtliche Nebenkosten (incl. Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als insgesamt ein Tag im Sinne dieser Bestimmung.

(JV 2002)



III. Ergänzungen für die Zuschauer-Regelung


Gerade in den jüngeren Altersklassen unserer Jugendturniere fühlen sich Mädchen und Jungen regelmäßig durch die Begleitung ihrer Gegner und durch ihre eigenen Begleiter unter Druck gesetzt. Auch wenn der größere Teil der Betreuer, Trainer und Eltern sich fair und zurückhaltend benimmt, so gibt es doch zahlreiche Verdächtigungen der Beeinflussung von Partien. Auch das Bewußtsein, mehrere Stunden unter Beobachtung der eigenen Begleiter zu spielen, kann für die jüngeren Spielerinnen und Spieler eine starke Belastung bedeuten.

Die Verantwortlichen der Deutschen Schachjugend werden in ihrer Aufgabe bestärkt, für eine strikte Einhaltung der sportlich fairen Rahmenbedingungen gerade in den unteren Altersklassen zu sorgen. Hierbei ist im Zweifelsfall das Interesse der Spielerinnen und Spieler höher als dasjenige der Zuschauer zu bewerten.

(JV 2000)


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