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Chessy

Jugendspielordnung - DSJ
(letzte Änderungen durch die Jugendversammlung 2002)

* * *

§ 1 Organisation des Spielbetriebs und Spielberechtigung

1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den Jugendspielverkehr, soweit er über den Rahmen der
    Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) hinausgeht, insbesondere die unter § 1.3
    aufgeführten Veranstaltungen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Spielerinnen und Spieler.

1.3 Die DSJ veranstaltet - sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt sind -
    alljährlich folgende Turniere:
     
     1. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18),
     2. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18w),
     3. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16),
     4. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16w),
     5. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14),
     6. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14w),
     7. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U 12),
     8. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U 10),
     9. Deutsche Meisterschaft für Länder-Jugendmannschaften (DLM),
    10. Deutsche Meisterschaft für Ländermannschaften der weiblichen Jugend (DLMw),
    11. Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U 20),
    12. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U 20w),
    13. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U 16),
    14. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren
        (DVM U 14w),
    15. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U 12),
    16. Deutsche Schulschach-Mannschaftswettbewerbe (DSM).

1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen,
    1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens einem Jahr ihren 
       Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    2. die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind.

1.5 Die DSJ veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für 
    alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Geschäftsjahr vorangegangenen Jahres.

1.6 Die Turnierleitung obliegt bei allen von der DSJ ausgeschriebenen Turnieren dem jeweils 
    zuständigen Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb. Im Falle der Verhinderung oder aus Gründen 
    der Zweckmäßigkeit können nach Abstimmung im Arbeitskreis Spielbetrieb fachlich Geeignete mit
    der Turnierleitung betraut werden.

1.7 Als letzte Instanz der DSJ in spieltechnischen Fragen entscheidet der Arbeitskreis Spielbetrieb. 
    § 2.7 bleibt unberührt.

§ 2 Spielweise, Spielregeln, Streitfälle

2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Auslosungsbestimmung des Weltschachbundes 
    (FIDE), die Turnierordnung und Satzung des DSB und die Jugendordnung der DSJ bilden einen 
    Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese Spielordnung
    keine abschließende Regelung trifft.

2.2 Zu allen von der DSJ ausgerichteten oder beschickten Turnieren hat das zuständige Mitglied 
    im Arbeitskreis Spielbetrieb eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten, 
    insbesondere den Richtlinien der Kostenerstattung sowie der Art und dem Umfang der
    Aufsichtsführung, bekanntzugeben. Ferner ist vor Turnierbeginn bekanntzugeben,
    - wo und wann die Runden gespielt werden,
    - Auslosungsmodus, Zeitpunkt und Ort der Auslosung;
      bei Turniere nach Schweizer System für jede Runde,
    - die Hilfswertung bei Punktgleichheit,
    - die Bestimmungen über die Berichterstattung,
    - Meldefristen
    Auch die im jährlichen Ausschreibungsheft der DSJ veröffentlichten Meldefristen sind einzuhalten.
    Wird eine Meldefrist überschritten, wird dem Landesverband schriftlich eine Nachfrist von zwei
    Wochen gesetzt. Bleibt auch die Nachfrist ungenutzt, hat das zuständige Mitglied im Arbeitskreis
    Spielbetrieb das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben.
    a) Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung eine schriftliche Erklärung der
       Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der hervorgehen muß, daß diese mit einer Teilnahme des
       betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis
       genommen haben und diese akzeptieren. Es gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5.
    b) Soweit nach dieser Spielordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter
       vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer vom zuständigen Mitglied im
       Arbeitskreis Spielbetrieb zu bestimmenden Frist diesem gegenüber namentlich zu benennen. Es
       gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5. Begleiter, die durch Beschluß des DSJ-Vorstands als
       ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Der Beschluß nach Satz 3 ist zu
       begründen und dem Betroffenen und dessen Landesverband bekanntzugeben. § 3 Abs. 6 gilt
       entsprechend.

2.3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Spielzeit 40 Züge in zwei Stunden. Nach der
    ersten Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde durch jeden Spieler
    ausgeführt werden. 
    Für Mannschaftsturniere kann das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb bei zwingenden 
    organisatorischen Erfordernissen eine andere Bedenkzeitregelung mit der Ausschreibung festsetzen.

2.4 Alle Turniere sind nach der letzten Runde abgeschlossen.

2.5 Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers können Proteste nicht
    mehr eingebracht werden.

2.6 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet die Bestimmungen dieser Spielordnung
    und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des fair play zu
    beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt
    sich auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet
    insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von Turnierleitung, Ausrichter
    und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach § 3 geahndet werden.

§ 3 Ordnungsmaßnahmen

3.1 Bei Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Strafen verhängt werden.

3.2 Maßnahmen des Schiedsrichters und Turnierleiters:
    a) Ermahnung,
    b) Verwarnung,
    c) Verweis,
    d) Zeitstrafen,
    e) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen, 
    f) Erkennung auf Verlust von Partien,
    g) Aberkennung eines Punktes oder mehrerer Punkte am Ende des Turnieres ohne Einflußnahme 
       auf ein Einzelergebnis,
    h) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,
    i) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.

    Bei wiederholten oder groben Verstößen können weiterhin 
    j) Geldbußen bis zu 100,- Euro
    k) Ausschluß von der laufenden Veranstaltung,
    l) Anordnung, die Unterkunft zu verlassen,
    verhängt werden.

    Die vorliegende Aufzählung ist nicht abschließend. Der Schiedsrichter und Turnierleiter ist 
    ermächtigt, Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu treffen.

3.3 Gegen diese Maßnahmen können Betroffene unverzüglich, spätestens jedoch vor der nächsten 
    Runde bei dem aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern gewählten Turnierschiedsgericht 
    Einspruch erheben. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen nach Tz. 3.2 j) und k), sofern der 
    Ausschluß bereits vor Turnierbeginn erfolgte.

3.4 Gegen einen Bescheid nach Tz. 3.2 j) und k), soweit nicht das Turnierschiedsgericht zuständig
    ist, ist innerhalb von zwei Wochen nach Turnierschluß Einspruch beim Nationalen Spielleiter
    möglich, welcher endgültig entscheidet.

3.5 Maßnahmen des Nationalen Spielleiters der DSJ über Tz. 3.2 hinaus:
    a) Geldbußen bis zu 1.000,- Euro,
    b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

3.6 Gegen einen Bescheid nach 3.5 kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch beim 
    Turniergericht des DSB eingelegt werden.

3.7 Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung.

3.8 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die 
    Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der
    Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die
    schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. 3.2 verzichtet werden, wenn der
    Betroffene die Maßnahme akzeptiert.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere

4.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die nachfolgenden 
    Bestimmungen dieses Abschnittes.

4.2 Bei Punktgleichheit gelten bei DEM U 12 und bei der DEM U 10 folgende Kriterien:
    1. Buchholzwertung,
    2. verfeinerte Buchholzwertung,
    3. Siegwertung,
    4. Startrangliste.

    Bei allen anderen Turnieren nach dem Schweizer System gelten folgende Kriterien:
    1. Gegner-Wertungsdurchschnitt,
    2. Buchholzwertung,
    3. Siegwertung,
    4. Startrangliste.

4.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren für alle Plätze nachfolgende Kriterien:
    1. Sonneborn-Berger-Wertung,
    2. Siegwertung,
    3. Startrangliste.

4.4 Minderjährige Spieler müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter
    unterstützt den Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen Aufsicht nach Maßgabe der
    örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der vor Ort zu treffenden Absprachen. In Zweifelsfällen
    entscheidet der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten Begleitperson obliegt dem
    Landesverband des betreffenden Spielers. Ein Begleiter kann gleichzeitig mehrere Jugendliche
    auch aus verschiedenen Landesverbänden betreuen, jedoch nicht mehr als acht. Satz 1 gilt
    nicht für die DEM U 18, die DEM U 18w, die DEM U 16, die DEM U 16w, die DEM U 14 und die
    DEM U 14w, soweit diese Meisterschaften einzeln ausgerichtet werden. Soweit ein Spieler von
    einem Begleiter betreut werden möchte, ohne daß dies aufgrund der vorstehenden Bestimmungen
    vorgeschrieben ist, können diesem Begleiter nach Absprache mit dem Turnierleiter ebenfalls
    Aufsichtsfunktionen übertragen werden.

§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere

5.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die nachfolgenden 
    Bestimmungen dieses Abschnittes.

5.2 Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, 
    der Verlust mit null Punkten gewertet.

5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Schweizer-System-Turnieren folgende Kriterien:
    1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,
    2. Buchholzwertung,
    3. Siegwertung,
    4. direkter Vergleich,
    5. Berliner Wertung,
    6. Startrangliste

    Für Rundenturniere gilt:
    1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,
    2. Sonneborn-Berger-Wertung,
    3. Siegwertung,
    4. Startrangliste.

5.4 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht über 
    die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber Ausrichter, 
    Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft.

5.5 Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher 
    Genehmigung des zuständigen Mitgliedes des Arbeitskreises Spielbetrieb möglich. Eine ohne
    Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht startberechtigt.

5.6 Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer. Der Mannschaftsführer ist 
    zuständig für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten,
    die Partie aufzugeben oder fortzusetzen, einen Remisvorschlag anzunehmen oder abzulehnen und
    ein Remisangebot abzugeben. Er hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen
    des Turnierleiters Protest einzulegen.

5.7 Für die Vereinsmeisterschaften ist nur spielberechtigt, wer am 15. Juli (Paßschreibungstermin) 
    des Vorjahres für keinen anderen Verein spielberechtigt war. 

5.8 Zum Meldeschluß können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die 
    Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere und Landesverbandsmeister-
    schaften abweichen. Nach Meldeschluß sind keine Nachmeldungen mehr möglich.

5.9 Die Reihenfolge darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung
    zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spieler nach sich.

5.10 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt werden.

5.11 Bei allen Deutschen Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaften ist jeweils nur eine Mannschaft 
     pro Verein startberechtigt. Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft starten, sofern
     eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits qualifiziert ist, und dies zum Erreichen
     einer geraden Teilnehmerzahl führt.

5.12 Bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften darf kein Spieler mit einer mehr als 200 Punkte
     schlechteren DWZ vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte
     bessere DWZ besitzt. Es gilt die zu Turnierbeginn gültige DWZ-Halbjahresliste.
     Die Mannschaften sind der Spielstärke nach aufzustellen; über begründete Ausnahmen entscheidet
     der jeweils zuständige DSJ-Referent. Lehnt der Referent die abgegebene Meldung ab, so kann der
     Meldende binnen zwei Wochen die Entscheidung vom Nationalen Spielleiter kontrollieren lassen.

5.13 Reisen zehn oder weniger Mannschaften an, kann das zuständige Mitglied im Arbeitskreis 
     Spielbetrieb den Turniermodus vor der ersten Runde ändern.

§ 6 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18)

6.1 An der DEM U 18 nehmen 24 bis 28 Jugendliche in der Altersklasse "unter 18 Jahre" (U 18) teil.

6.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

6.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 18 ergibt sich wie folgt:
    1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
    2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport
       vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
    3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
    4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten 
       jugendlichen Mitglieder "unter 18 Jahre" vergeben.

6.4 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Jugendmeister U 18 [Jahreszahl]".

§ 7 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U 18w)

 7.1 An der DEM U 18w nehmen 24 bis 28 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 18 teil.

 7.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 7.3 § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.

 7.4 Die Siegerin erhält den Titel "Deutsche Jugendmeisterin U 18 [Jahreszahl]".

§ 8 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16)

8.1 An der DEM U 16 nehmen 24 bis 28 Jugendliche in der Altersklasse "unter 16 Jahre" (U 16) teil.

8.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

8.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 16 ergibt sich wie folgt:
    1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
    2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport 
       vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
    3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
    4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten 
       jugendlichen Mitglieder "unter 16 Jahre" vergeben.

8.4 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Jugendmeister U 16 [Jahreszahl]". 

§ 9 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U 16w)

 9.1 An der DEM U 16w nehmen 24 bis 28  weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 16 teil.

 9.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

 9.3 § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.

 9.4 Die Siegerin erhält den Titel "Deutsche Jugendmeisterin U 16 [Jahreszahl]".

§ 10 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14)

10.1 An der DEM U 14 nehmen 24 bis 28  Jugendliche in der Altersklasse "unter 14 Jahre" (U 14) teil.

10.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

10.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U 14 ergibt sich wie folgt:
     1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
     2. Der Nationale Spielleiter und der Beauftragte für Leistungssport 
        vergeben auf Vorschlag des Bundesnachwuchstrainers vier bis acht Freiplätze.
     3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
     4. Zwei weitere Plätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten 
        jugendlichen Mitglieder "unter 14 Jahre" vergeben.

10.4 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Jugendmeister U 14 [Jahreszahl]".

§ 11 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U 14w)

11.1 An der DEM U 14w nehmen 24 bis 28  weibliche Jugendliche in der Alterklasse U 14 teil.

11.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

11.3 § 10 Abs. 3 gilt entsprechend.

11.4 Die Siegerin erhält den Titel "Deutsche Jugendmeisterin U 14 [Jahreszahl]".

§ 12 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U 12)

12.1 Die DEM U 12 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den 
     Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse "unter 12 Jahre" (U 12) 
     angehören müssen, ausgetragen.

12.2 Die Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden nach den Jahreswertungspunkten errechnet. 
     Der Arbeitskreis Spielbetrieb kann auf Vorschlag der zuständigen Mitarbeiter neben den Plätzen 
     für die Kader weitere Freiplätze vergeben.

12.3 Es wird ein Turnier mit elf Runden nach Schweizer System gespielt.

12.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für 
     den Rest der Partie.

12.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Jugendmeister U 12 [Jahreszahl]".

12.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel "Deutsche Jugendmeisterin U 12 [Jahreszahl]".

§ 13 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U 10)

13.1 Die DEM U 10 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den 
     Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse "unter 10 Jahre" 
     (U 10) angehören müssen, ausgetragen.

13.2 §12 Abs. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

13.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Jugendmeister U 10 [Jahreszahl]".

13.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel "Deutsche Jugendmeisterin U 10 [Jahreszahl]".

§ 14 Deutsche Meisterschaft für Länder-Jugendmannschaften (DLM)

14.1 An der DLM nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband stellt eine 
     Mannschaft. Der ausrichtende Landesverband stellt zwei Mannschaften.

14.2 Die Landesverbände teilen dem zuständigen Mitglied des Arbeitskreises Spielbetrieb 
     spätestens zum festgelegten Meldetermin eines jeden Jahres verbindlich mit, ob sie an der 
     DLM teilnehmen. Ergibt sich danach eine ungerade Teilnehmerzahl, entsendet der Verband mit 
     den meisten gemeldeten jugendlichen Mitgliedern eine weitere Mannschaft.

14.3 Jede Mannschaft besteht in jedem Mannschaftskampf aus je zwei Jugendlichen der Altersklassen 
     U 20, U 16 und U 14. 

14.4 Es wird ein Turnier über bis zu sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

14.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Mannschaftsmeister der Länder [Jahreszahl]".

§ 15 Deutsche Meisterschaft für Ländermannschaften der weiblichen Jugend (DLMw)

15.1 An der DLMw nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband stellt eine 
     Mannschaft. Der ausrichtende Landesverband stellt zwei Mannschaften.

15.2 Die Landesverbände teilen dem zuständigen Mitglied des Arbeitskreises Spielbetrieb spätestens 
     zum festgelegten Meldetermin eines jeden Jahres verbindlich mit, ob sie an der DLMw teilnehmen. 
     Ergibt sich danach eine ungerade Teilnehmerzahl, entsendet der Verband mit den meisten
     gemeldeten weiblichen jugendlichen Mitgliedern eine weitere Mannschaft.

15.3 Jede Mannschaft besteht in jedem Mannschaftskampf aus zwei weiblichen Jugendlichen der 
     Altersklasse U 20 und je einer weiblichen Jugendlichen der Altersklassen U 16 und U 14. 

15.4 Es wird ein Turnier über bis zu sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

15.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Länder-Mannschaftsmeister der weiblichen Jugend
     [Jahreszahl]".

§ 16 Allgemeine Bestimmungen für die Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften (§§ 17-21)

16.1 Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen gebildet: 
     Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
           Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
     West: Nordrhein-Westfalen
     Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
     Süd-Ost: Bayern, Sachsen
     Süd: Baden, Württemberg
     Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten notwendigen 
     Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

16.2 Die Hälfte der zu vergebenden Plätze einer jeden Meisterschaft wird nach der Anzahl der 
     gemeldeten Jugendlichen gemäß Ziffer 16.3 auf die Regionalgruppen verteilt. Der Ausrichter
     erhält einen Freiplatz. Die verbleibenden Plätze werden nach den Ergebnissen der letzten drei
     Jahre gemäß Ziffer 16.4 auf die Regionalgruppen verteilt.

16.3 Die nach Meldezahlen zu vergebenden Plätze werden nach dem Verfahren d´Hondt auf die 
     Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen Altersklasse vom Januar
     des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet, herangezogen.

16.4 Es werden die Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden Mannschaften für
     jede Regionalgruppe für die jeweilige Altersklasse für die vergangenen drei Jahre ermittelt.
     Dabei werden die Punktzahlen der letzten beiden Jahre verdoppelt. Die Summe dieser Punktzahlen
     bilden (für jede Regionalgruppe und jede Altersklasse) die Grundlage für die Verteilung der
     Plätze nach d´Hondt.

16.5 Sollte eine Regionalgruppe (der Ausrichterfreiplatz wird nicht berücksichtigt) nach 16.2 
     (16.3 - 16.4) keinen Platz zugeteilt bekommen, so erhält diese Regionalgruppe einen Platz,
     der von der Zahl der nach Ziffer 16.3 zu vergebenden Plätze abgezogen wird. 
     Sollte nach der Verteilung nach Ziffer 16.3 oder 16.4 Gleichheit bei dem letzten zu vergebenden 
     Platz entstehen, so geht dieser Platz an die Regionalgruppe, die die bestplazierte Mannschaft 
     des Vorjahres aufzuweisen hat.

§ 17 Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U 20)

17.1 An der DVM U 20 nehmen vierzehn Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus sechs 
     Jugendlichen.

17.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

17.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

17.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest 
     der Partie.

17.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 20 [Jahreszahl]".

§ 18 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U 20w)

18.1 An der DVM U 20w nehmen 14 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier 
     weiblichen Jugendlichen. Eine Spielerin darf einem anderen Verein im gleichen Landesverband 
     angehören, wenn sie im Qualifikationszyklus - gleich auf welcher Ebene - nicht zuvor für
     einen anderen Verein gemeldet wurde.

18.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

18.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

18.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest
     der Partie.

18.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U 20 [Jahreszahl]".

§ 19 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U 16)

19.1 An der DVM U 16 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern 
     der Altersklasse U 16.

19.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

19.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

19.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest
     der Partie.

19.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 16 [Jahreszahl]".

§ 20 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren (DVM U 14w)

20.1 An der DVM U 14w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier 
     weiblichen Jugendlichen in der Altersklasse U 14. Eine Spielerin darf einem anderen Verein
     aus dem gleichen Landesverband angehören, wenn sie nicht zuvor im Qualifikationszyklus -
     gleich auf welcher Ebene - für einen anderen Verein eingesetzt wurde.

20.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

20.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

20.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den
     Rest der Partie.

20.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U-14 [Jahreszahl]".

§ 21 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U 12)

21.1 An der DVM U 12 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern 
     der Altersklasse U 12.

21.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

21.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

21.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den 
     Rest der Partie.

21.5 Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Vereinsmeister der Jugend U 12 [Jahreszahl]".

21.6 Ermittlung der Reihenfolge für die Auslosung:
     1. Mannschaftspunkte
     2. Brettpunkte [zur Ordnung innerhalb der Auslosungsgruppen] 
     3. Gegnerdurchschnitt
     4. Eigene Wertungszahl
     5. Alphabet
     Auslosung durch Hälftenbildung, aber keine Wiederholung von Paarungen, möglichst
     Farbausgleich,  ggf. hoch/runter losen.

§ 22 Deutscher Schul-Mannschaftswettbewerb (DSM)

22.1 Der DSM wird jährlich in fünf Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind 
     allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der
     Erwachsenenbildung dienen.

     Spielberechtigt sind:

     für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 
         17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
     für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 
         15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
     für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres das 
         13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
     für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die zu Beginn des 
         Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
         haben, 
     für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1-4 besuchen.

22.2 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, in der WK G zwei Mannschaften, die aus vier 
     Spielern derselben Schule besteht. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Bei der WK G wird
     ein größeres Feld (Open-Charakter) angestrebt. Der Referent für Schulschach besetzt ggf.
     weitere freie Plätze.

22.3 Es wird eine Fahrtkostenspitzenabdeckung auf Grundlage des Haushaltsvoranschlages durchgeführt. 
     Zugrundezulegen ist der Bundesbahntarif 2. Klasse unter Ausnutzung sämtlicher Vergünstigungen. 
     Maßgebend für die Fahrtkosten ist der Ort der Schule. Abrechnungsfähig sind die Kosten der 
     tatsächlich angereisten Stammspieler und des Begleiters. Das zuständige Mitglied des
     Arbeitskreises Schulschach kann in der Ausschreibung hiervon abweichende Richtlinien festsetzen.

22.4 Die Spielberechtigung gemäß §§ 22.1 und 22.2 ist von den jeweiligen Schulleitungen schriftlich 
     zu bestätigen.

22.5 Die Landesverbandssieger spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer System 
     mit sieben Runden, in der WK G im Regelfall mit neun Runden.

22.6 Die Bedenkzeit beträgt eine Stunde pro Spieler für die gesamte Partie, in der WK G 30 Minuten 
     pro Spieler. Es wird nach den Schnellschachregeln der FIDE gespielt.

22.7 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel "Sieger des Deutschen Schulschach-
     Mannschaftswettbewerbs 20.. der Wettkampfklasse 2 (bzw. 3, 4, M und G)".


ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE JV DER DSJ AM 10.03.2002 IN BAUNATAL.
GÜLTIG AB SOFORT.
GELSENKIRCHEN-BUER, DEN 11.03.2002 -NL-

Ausführungsbestimmungen zur Spielordnung der Deutschen Schachjugend

I. Berechnung der Teilnehmerzahlen der DEM U 12 und U 10 nach Jahreswertungspunkten (JWP)

   Die Zahl der Starter pro Landesverband steht - mit Ausnahme der Kaderspieler - schon unmittelbar 
   nach dem alten Turnier fest, es muß nicht bis zum ZPS-Termin 15. Januar des Folgejahres
   (Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen) gewartet werden. Es wird eine Rangliste (nach JWP)
   der Verbände erstellt, basierend auf den Resultaten der letzten drei Deutschen
   Einzelmeisterschaften und dann eine eindeutige Zuordnung von Plätzen vorgenommen.
   Kaderspieler und Ausrichterfreiplätze bleiben wie bisher bestehen.

Das Prinzip der Berechnung:

    1.) Die von den Spielern gezeigte Leistung bei den zurückliegenden Deutschen Meisterschaften
    soll als Hauptkriterium dienen. Dazu werden die Ergebnisse der drei zurückliegenden Jahre
    herangezogen. 
    Da jedes Turnier nach gleichem System (11 Rd. Schweizer System) absolviert wird, sind die
    Ergebnisse  der vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum von drei Jahren verlangt von
    den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche Arbeit im Jugendbereich, fängt aber zugleich
    ein einmaliges schwächeres Ergebnis auf.

    2.) Ermittelt werden die Gesamtpunktzahlen der Spieler jedes Landesverbandes. Holt also ein
    Spieler 6.5 Punkte in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechend 6.5 Zähler
    addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht berücksichtigt.

    3.) Aus der Summe aller Spieler eines Landesverbandes wird der Durchschnitt berechnet. 

    4.) Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband Bonuspunkte, wenn eine Spielerin 
    oder ein Spieler unter den ersten zehn der Abschlußtabelle plaziert ist. Es gibt dafür 1.0
    bis 0.1 Punkte. Mädchen, die unter den ersten zehn des Gesamtturniers plaziert sind, punkten
    dabei für die Jungen des Verbandes. Bei den Mädchen werden die ersten fünf Plazierten
    zusätzlich mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung versehen.

    5.) Die so erreichten Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Dabei erfahren 
    die beiden letzten Jahre eine doppelte, das drittletzte Jahr eine einfache Gewichtung.
    Beispiel:
    Baden holte 1994: 4.7; 1995: 3.6; 1996: 4.0 Jahreswertungspunkte. Insgesamt ergeben sich für 
    die Rangliste der Verbände (4.7*1)+(3.6*2)+(4.0*2) = 19.9 JWP für Baden.

    6.) Entsprechend der Rangliste werden Plätze vergeben (Punktgleichheit: aktuellstes Jahr
    entscheidet).
    Jungen: 1.Platz: 5 Teilnehmer; 2.-5.Platz: 4 Tln.; 6.-10.Platz: 3 Tln; 11.-17.Platz: 2 Teilnehmer.
    Mädchen: 1.Platz: 3 Teilnehmerinnen; 2.-8.Platz: 2 Tln.; 9.-17.Platz: 1 Teilnehmerin.

    7.) Zusätzlich zu diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen erhalten die Kaderspieler 
    (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen) Freiplätze. Hinzu kommen fünf Ausrichter-
    freiplätze und weitere Freiplätze, die auf Antrag von den zuständigen AK-Referenten vergeben
    werden können. Das Teilnehmerfeld umfaßt dadurch rund 90 SpielerInnen.

                                                             zuletzt geändert am 27.03.1999 -jj-


II. Ergänzungen zu den allgemeinen Bestimmungen für Einzel- und Mannschaftsturniere (§§ 4 und 5)

    Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offiziellen Meisterschaften der
    DSJ werden mit einer Eigenbeteiligung belastet. Der Tagessatz wird jährlich vom Vorstand
    festgelegt, wobei das Gebot der Sparsamkeit zu beachten ist! In dem Tagessatz sind die
    Übernachtungskosten, Kosten für Vollverpflegung und sämtliche Nebenkosten (incl.
    Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als insgesamt ein Tag im Sinne
    dieser Bestimmung.
                                                                                      (JV 2002)


III. Ergänzungen für die Zuschauer-Regelung

    Gerade in den jüngeren Altersklassen unserer Jugendturniere fühlen sich Mädchen und Jungen 
    regelmäßig durch die Begleitung ihrer Gegner und durch ihre eigenen Begleiter unter Druck 
    gesetzt. Auch wenn der größere Teil der Betreuer, Trainer und Eltern sich fair und
    zurückhaltend benimmt, so gibt es doch zahlreiche Verdächtigungen der Beeinflussung von
    Partien. Auch das Bewußtsein, mehrere Stunden unter Beobachtung der eigenen Begleiter zu
    spielen, kann für die jüngeren Spielerinnen und Spieler eine starke Belastung bedeuten.
    Die Verantwortlichen der Deutschen Schachjugend werden in ihrer Aufgabe bestärkt, für eine
    strikte Einhaltung der sportlich fairen Rahmenbedingungen gerade in den unteren Altersklassen
    zu sorgen. Hierbei ist im Zweifelsfall das Interesse der Spielerinnen und Spieler höher
    als dasjenige der Zuschauer zu bewerten. 

                                                                                      (JV 2000)

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© 1.98 by Gerhard Hund (TeleSchach) für die DSJ in der Deutschen Sportjugend | Update 24.05.2002