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Deutsche Schachjugend |
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Generelle FestlegungDie Deutsche Schachjugend hält an der traditionellen Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften fest in der Form, daß die DSJ sich verantwortlich fühlt für alle Belange der Ausrichtung und sich nicht nur auf den schachsportlichen Teil beschränkt.
Damit legt sich die Deutsche Schachjugend dahingehend fest, daß sie die Verantwortung für die Durchführung der Meisterschaften übernimmt und Regelungen zu treffen hat, wie sie dieser Verantwortung gerecht werden kann.
Die Form der Übernahme der Gesamtverantwortung durch die DSJ - Vertretung hängt von der Art und dem Umfang der jeweiligen Meisterschaft ab. Bei Mannschaftsmeisterschaften, bei Meisterschaften mit einem großen Teilnehmerfeld, oder bei Ausrichtungen, die mehrere Meisterschaften zusammenfassen, bedarf die DSJ - Vertretung der Hilfe von Verantwortlichen der Landesschachjugenden, da ansonsten eine Verantwortung alleine durch die DSJ nicht übernommen werden kann. Bei Mannschaftsmeisterschaften überträgt sie die Verantwortung für das Verhalten der Jugendlichen an die Länder beziehungsweise die Vereine.
Insgesamt sind im Vorfelde der Durchführung von Meisterschaften Regelungen zu treffen im Hinblick auf
- die Zusammenarbeit mit dem Ausrichter,
- die Information der Eltern und Teilnehmer,
- die Pflichten und Rechte von Betreuern,
- generelle Regelungen für alle Beteiligten.
a) Ausrichter
Die DSJ muß im Vorfelde der Ausrichtung klare Absprachen treffen und im Vertrag mit den Ausrichtern eindeutige Aufgabenverteilungen festschreiben. Diese vertraglichen Regelungen betreffen den schachsportlichen Teil, das Rahmenprogramm, die Unterbringung der Betreuer, die Betreuungsaufgaben des Ausrichters, die personelle Versorgung der Meisterschaft unter Namensnennung der Verantwortlichen. Die DSJ kann in den Ausrichterverträgen eigene Aufgaben an den Ausrichter delegieren. Sie behält jedoch immer die Verantwortung über die korrekte Ausführung der festgelegten Aufgaben. Während der Meisterschaft ist dafür die DSJ - Vertretung verantwortlich.
Die Ausrichterverträge sind für alle Meisterschaften der DSJ abzuschließen. Dies muß frühzeitig geschehen, da die getroffenen Absprachen, z. B. das Rahmenprogramm betreffend, den Eltern und Teilnehmern mitgeteilt werden müssen.
b) Eltern
Die Eltern sind mit der Einladung an die von den Landesschachjugenden benannten Spieler beziehungsweise an die von dem Ausrichter oder der DSJ benannten Spieler genau über die Bedingungen zu informieren, unter denen die Meisterschaft durchgeführt wird.
Die Eltern müssen vor Beginn der Meisterschaft schriftlich ihr Einverständnis erklären, daß ihr Sohn, ihre Tochter unter den vorgesehenen und beschriebenen Bedingungen teilnehmen darf. Zusätzlich haben die Eltern die Informationspflicht über eventuelle Erkrankungen, ärztliche Versorgungsfragen und müssen erklären, inwieweit mit welchen Einschränkungen ihre Kinder an dem beschriebenen Rahmenprogramm teilnehmen dürfen. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, erlischt damit das Startrecht des betreffenden Kindes.
Die schriftlichen Erklärungen gegenüber der DSJ kommen nur bei den Einzelmeisterschaften zum Tragen. Bei allen Mannschaftsmeisterschaften liegt hierfür die Verantwortung bei den Ländern beziehungsweise den Vereinen.
c) Betreuer
Jeder offiziell von den Landesverbänden angemeldete Begleiter, ob er nun als Trainer, als Betreuer, als Begleiter firmiert, wird vom Ausrichter und von der DSJ - Vertretung als Betreuer des oder der jeweiligen Jugendlichen des Landesverbandes angesehen. Er erhält damit das Recht auf möglichst kostengünstige und nahe gelegene Unterbringung zu den Jugendlichen und unterwirft sich gleichzeitig allen Regelungen der Meisterschaft. Werden von einem Landesverband mehrere begleitende Personen angemeldet, ist vorab zu klären, wer von diesen der offizielle Betreuer ist. Die Landesverbände haben im Vorfeld der Meisterschaft die Pflicht, ihre Betreuer über die Aufgaben und Pflichten genauestens zu informieren. Betreuer tragen Verantwortung und sind Vorbilder für die Jugendlichen; sie haben sich dementsprechend zu verhalten.
Bei den Einzelmeisterschaften mit großen Teilnehmerfeldern kommt die oben beschriebene Regelung zum Tragen. Die DSJ - Vertretung vermittelt und koordiniert zwischen dem Ausrichter und den offiziellen Betreuern. Jeder Landesverband ist verpflichtet, einen offiziellen Betreuer zu benennen, kleinere Verbände können zusammenarbeiten und sich gemeinsam auf einen offiziellen Betreuer festlegen. Die Informationspflicht hierüber gegenüber den Eltern liegt bei den Landesverbänden.
Bei den Einzelmeisterschaften mit kleinen Teilnehmerfeldern (10 bis 20 TN) obliegt die Betreuung der Teilnehmer dem Ausrichter und der DSJ - Vetretung. Die Landesbetreuer oder Vereinsbetreuer müssen sich in das jeweilige Konzept einpassen. Eine Betreuung ist nicht Pflicht.
Bei allen Mannschaftsmeisterschaften liegt die gesamte Verantwortung bei dem Landes- oder Vereinsbetreuer, der nicht Teil der Mannschaft sein darf und über 20 Jahre alt sein muß.
Die DSJ behält sich das Recht vor, im Vorfelde der Meisterschaften nach Eingang der Meldungen Betreuer abzulehnen und die Benennung eines anderen Betreuers zu verlangen. Von dieser Regelung kann die Startberechtigung von Spielern und Mannschaften abhängig gemacht werden.
d) Generelle Regelungen
Generelle Regelungen sind zu treffen im Hinblick auf einen Maßnahmenkatalog, um die Durchführung einer Meisterschaft in geordneten Bahnen zu gewährleisten, sie sind aber auch zu treffen im Hinblick auf die unterschiedlichen Altersstrukturen der Teilnehmer (Entfernen vom Gelände, Angebote im Rahmenprogramm etc) und schließlich im Hinblick auf den Konsum von Suchtmitteln.Beim zu erstellenden Maßnahmenkatalog besteht immer die Möglichkeit, daß Spieler wie Mannschaften bei groben Verstößen gegen die Ordnung von der Meisterschaft ausgeschlossen werden können. Dies gilt auch für die Betreuer. Muß ein Mannschaftsbetreuer ausgeschlossen werden, kann dies auch bedeuten, daß mit ihm die ganze Mannschaft ausgeschlossen werden muß, nämlich dann, wenn die Mannschaft nur einen Betreuer hat.
Ein Rauchverbot im Turniersaal und Analysebereich ist bei Jugendturnieren selbstverständlich, zusätzlich gelten die jeweiligen Hausordnungen.
Ein generelles Alkoholverbot scheint nicht angebracht zu sein, es sind jedoch feste Bedingungen festzulegen, unter denen der Genuß von Alkohol zu verantworten ist. Als erstes finden dabei die gesetzlichen Bestimmungen ihre Anwendung. Das bedeutet, Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist grundsätzlich zu verbieten. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluß nicht, daß generell allen Jugendlichen ab 18 Jahren der Alkoholverzehr gestattet werden muß. Gleichzeitig ist der Konsum von Alkohol in den Turnier- und Analyseräumen wie in den Zimmern zu verbieten.
Der Alkoholkonsum ist zusätzlich zeitlich und räumlich zu beschränken. Diese Regelungen sind abhängig von den örtlichen Bedingungen, von der Altersstruktur der Teilnehmer und der Ausrichtungsart. Einmal festgelegte und veröffentlichte Regelungen gelten grundsätzlich für alle Beteiligten der Meisterschaften: Spieler, Begleiter, offzielle Vertreter des Ausrichters und der DSJ.
Wer trifft welche Regelungen?
Der Vorstand der DSJ hat den Arbeitskreis Spielbetrieb aufgefordert, die Ergebnisse und Festlegungen des Workshops - wie hier kurz skizziert - in die bestehenden Ordnungen und Regelungen der DSJ einzubauen und für 1997 umzusetzen.
Einige der Workshopergebnisse sind schon im Vorfelde der zentralen Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften 1996 in Pinneberg erfolgreich umgesetzt worden und haben sich als in der Praxis durchführbar erwiesen.
Der Jugendversammlung 1997 sind Anträge zur Spielordnung vorzulegen, die die Einführung von offiziellen Landesverbandsbetreuern zur Folge haben sollen.
Die Landesschachjugenden sind aufgefordert, die Ergebnisse und Festlegungen bei den Landesmeisterschaften ebenfalls umzusetzen, damit die Jugendlichen an gleiche Regelungen im gesamten Bundesgebiet gewöhnt werden. Darüber hinaus müssen sich die Landesschachjugenden Gedanken über die Ausbildung und Einweisung der einzusetzenden Betreuer machen. Denkbar sind hierfür auch zentrale Betreuerlehrgänge der Deutschen Schachjugend, wenn dies von den Landesschachjugenden so gewünscht wird.
Thorsten Cmiel / Jörg Schulz
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