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Chessy

Spielordnung - DSJ (Stand 27.03.1998)

* * *

§ 1 Organisation des Spielbetriebs und Spielberechtigung

1.1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt den Jugendspielverkehr, soweit er über den
    Rahmen der Mitgliedsverbände des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) hinausgeht, 
    insbesondere die unter § 1.3 aufgeführten Veranstaltungen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Spielerinnen und Spieler.

1.3 Die DSJ veranstaltet - sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel 
    bereitgestellt sind - alljährlich folgende Turniere:

     1. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U-18),
     2. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U-18w),
     3. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U-16),
     4. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U-16w),
     5. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U-14),
     6. Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U-14w),
     7. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U-12),
     8. Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U-10),
     9. Deutsche Meisterschaft für Länder-Jugendmannschaften (DLM),
    10. Deutsche Meisterschaft für Ländermannschaften der weiblichen Jugend (DLMw),
    11. Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U-20),
    12. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U-20w),
    13. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U-16),
    14. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren 
        (DVM U-14w),
    15. Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U-12),
    16. Deutsche Schulschach-Mannschaftswettbewerbe (DSM).

1.4 An diesen Veranstaltungen können nur Jugendliche teilnehmen,

    1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens einem Jahr 
       ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    2. die durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund (DSB) gemeldet sind.

1.5 Die DSJ veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. 
    Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Geschäftsjahr 
    vorangegangenen Jahres.

1.6 Die Turnierleitung obliegt bei allen von der DSJ ausgeschriebenen Turnieren dem jeweils 
    zuständigen Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb. Im Falle der Verhinderung oder aus 
    Gründen der Zweckmäßigkeit können nach Abstimmung im Arbeitskreis Spielbetrieb fachlich 
    Geeignete mit der Turnierleitung betraut werden.

1.7 Als letzte Instanz der DSJ in spieltechnischen Fragen entscheidet der Arbeitskreis 
    Spielbetrieb. § 2.7 bleibt unberührt.

§ 2 Spielweise, Spielregeln, Streitfälle

2.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Auslosungsbestimmung des Weltschachbundes 
    (FIDE), die Turnierordnung und Satzung des DSB und die Jugendordnung der DSJ bilden einen 
    Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese Spielordnung 
    keine abschließende Regelung trifft.

2.2 Zu allen von der DSJ ausgerichteten oder beschickten Turnieren hat das zuständige Mitglied 
    im Arbeitskreis Spielbetrieb eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten, 
    insbesondere den Richtlinien der Kostenerstattung sowie der Art und dem Umfang der 
    Aufsichtsführung, bekanntzugeben. Ferner ist vor Turnierbeginn bekanntzugeben,

    - wo und wann die Runden gespielt werden,
    - Auslosungsmodus, Zeitpunkt und Ort der Auslosung; bei Turniere nach Schweizer System für 
      jede Runde,
    - die Hilfswertung bei Punktgleichheit,
    - die Bestimmungen über die Berichterstattung,
    - Meldefristen

    Auch die im jährlichen Ausschreibungsheft der DSJ veröffentlichten Meldefristen sind 
    einzuhalten. Wird eine Meldefrist überschritten wird dem Landesverband schriftlich eine 
    Nachfrist von 2 Wochen gesetzt. Bleibt auch die Nachfrist ungenutzt, hat das zuständige 
    Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben.

    a) Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler der Meldung eine schriftliche Erklärung 
    der Erziehungsberechtigten beizufügen, aus der hervorgehen muß, daß diese mit einer 
    Teilnahme des betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung 
    zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Es gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5.

    b) Soweit nach dieser Spielordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch 
    Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer vom zuständigen 
    Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb zu bestimmenden Frist diesem gegenüber namentlich zu 
    benennen. Es gilt sinngemäß Abs. 2 Sätze 4 und 5. Begleiter, die durch Beschluß des DSJ-
    Vorstands als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Der Beschluß nach 
    Satz 3 ist zu begründen und dem Betroffenene und desssen Landesverband bekanntzugeben. 
    § 3 Abs. 6 gilt entsprechend.

2.3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Spielzeit 40 Züge in zwei Stunden. Nach der 
    ersten Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb 1 Stunde durch jeden Spieler 
    ausgeführt werden. 

    Für Mannschaftsturniere kann das zuständige Mitglied im Arbeitskreis Spielbetrieb bei 
    zwingenden organisatorischen Erfordernissen eine andere Bedenkzeitregelung mit der 
    Ausschreibung festsetzen.

2.4 Alle Turniere sind nach der letzten Runde abgeschlossen.

2.5 Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers können Proteste 
    nicht mehr eingebracht werden.

2.6 Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet die Bestimmungen dieser 
    Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des 
    fair play zu beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese 
    Verpflichtung erstreckt sich auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien 
    Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von 
    Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach 
    § 3 geahndet werden.

§ 3 Ordnungsmaßnahmen

3.1 Bei Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Strafen verhängt werden.

3.2 Maßnahmen des Schiedsrichters und Turnierleiters:

    a) Ermahnung,
    b) Verwarnung,
    c) Verweis,
    d) Zeitstrafen,
    e) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen,
    f) Erkennung auf Verlust von Partien,
    g) Ausschluß von der laufenden Runde,
    h) Anordnung, den Spielraum zu verlassen,
    i) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.

    Bei wiederholten oder groben Verstößen können weiterhin 

    j) Geldbußen bis zu 200 DM
    k) Ausschluß von der laufenden Veranstaltung verhängt werden.
    l) Anordnung, die Unterkunft zu verlassen.	

3.3 Gegen diese Maßnahmen können Betroffene unverzüglich, spätestens jedoch vor der nächsten 
    Runde bei dem aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern gewählten Turnierschiedsgericht 
    Einspruch erheben. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen nach TZ. 3.2 j) und k), sofern der 
    Ausschluß bereits vor Turnierbeginn erfolgte.

3.4 Gegen einen Bescheid nach TZ. 3.2 j) und k), soweit nicht das Turnierschiedsgericht 
    zuständig ist, ist innerhalb von zwei Wochen nach Turnierschluß Einspruch beim Nationalen 
    Spielleiter möglich, welcher endgültig entscheidet.

3.5 Maßnahmen des Nationalen Spielleiters der DSJ über Tz. 3.2 hinaus:

    a) Geldbußen bis zu 2000 DM,
    b) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren

3.6 Gegen einen Bescheid nach 3.5 kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch beim 
    Turniergericht des DSB eingelegt werden. 

3.7 Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. 

3.8 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die 
    Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der 
    Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die 
    schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. 3.2 verzichtet werden, wenn der 
    Betroffene die Maßnahme akzeptiert.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere

4.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die nachfolgenden 
    Bestimmungen dieses Abschnittes.

4.2 Bei Punktgleichheit gelten bei DEM U-12 und bei der DEM U-10 folgende Kriterien:

    1. Buchholzwertung,
    2. verfeinerte Buchholzwertung
    3. Siegwertung,

    Bei allen anderen Turnieren nach dem Schweizer System gelten folgende Kriterien:

    1. Gegner-Wertungsdurchschnitt,
    2. Buchholzwertung,
    3. Siegwertung.
    4. Startrangliste.

4.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren für alle Plätze nachfolgende Kriterien:

    1. Sonneborn-Berger-Wertung,
    2. Siegwertung,
    3. Startrangliste.

4.4 Minderjährige Spieler müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Der Begleiter 
    unterstützt den Turnierleiter bei der Wahrnehmung der gebotenen Aufsicht nach Maßgabe der 
    örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der vor Ort zu trefffenden Absprachen. In Zweifelsfällen 
    entscheidet der Turnierleiter. Die Auswahl einer geeigneten Begleitperson obliegt dem 
    Landesverband des betreffenden Spielers. Ein Begleiter kann gleichzeitig mehrere Jugendliche 
    auch aus verschiedenen Landesverbänden betreuen, jedoch nicht mehr als acht. Satz 1 gilt 
    nicht für die DEM U-18, die DEM U-18w, die DEM U-16, die DEM U-16w, die DEM U-14 und die 
    DEM U-14w, soweit diese Meisterschaften einzeln ausgerichtet werden.  Soweit ein Spieler 
    von einem Begleiter betreut werden möchte, ohne daß dies aufgrund der vorstehenden 
    Bestimmungen vorgeschrieben ist, können diesem Begleiter nach Absprache mit dem 
    Turnierleiter ebenfalls Aufsichtsfunktionen übertragen werden.

§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere

5.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die nachfolgenden 
    Bestimmungen dieses Abschnittes.

5.2 Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, 
    der Verlust mit null Punkten gewertet.

5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Schweizer-System-Turnieren folgende Kriterien:

    1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,  2. Buchholzwertung,  3. Siegwertung,
    4. direkter Vergleich, 5. Berliner Wertung,  6. Startrangliste

    Für Rundenturniere gilt:

    1. höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen,  2. Sonneborn-Berger-Wertung,
    3. Siegwertung, 4. Startrangliste.

5.4 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht 
    über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber 
    Ausrichter, Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft.

5.5 Der Begleiter soll nicht zugleich Spieler sein. Ausnahmen hiervon sind nur mit 
    ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Mitgliedes des Arbeitskreises Spielbetrieb 
    möglich. Eine ohne Begleiter angereiste Mannschaft ist ohne diese Genehmigung nicht 
    startberechtigt.

5.6 Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer. Der Mannschaftsführer 
    ist zuständig für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern 
    raten, die Partie aufzugeben oder fortzusetzen, einen Remisvorschlag anzunehmen oder 
    abzulehnen und ein Remisangebot abzugeben. Er hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen 
    Entscheidungen des Turnierleiters Protest einzulegen.

5.7 Für die Vereinsmeisterschaften ist nur spielberechtigt, wer am 15. Juli (Paßschreibungs-
    termin) des Vorjahres für keinen anderen Verein spielberechtigt war. 

5.8 Zum Meldeschluß können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die 
    Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere und Landesverbands- 
    meisterschaften abweichen. Nach Meldeschluß sind keine Nachmeldungen mehr möglich.

5.9 Die Reihenfolge darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbe-
    setzung zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spieler nach sich.

5.10 Es kann ein Ersatzspieler eingesetzt werden.

5.11 Bei allen Deutschen Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaften ist jeweils nur eine Mann-
    schaft pro Verein startberechtigt. Der Ausrichter kann mit einer zweiten Mannschaft starten,
    sofern eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits qualifiziert ist, und dies zum 
    Erreichen einer geraden Teilnehmerzahl führt.

    Bei allen Deutschen Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaften müssen die Bretter eins und 
    zwei aus dem Kreis der besten (Elo-/DWZ-stärksten) drei gemeldeten Jugendlichen des Vereins 
    besetzt werden.

§ 6 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U-18)

6.1 An der DEM U-18 nehmen 24 Jugendliche in der Altersklasse „unter 18 Jahre" (U-18) teil.

6.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

6.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U-18 ergibt sich wie folgt:

    1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
    2. Der Arbeitskreis Spielbetrieb vergibt auf Vorschlag des Arbeitskreises Leistungssport bis 
       zu vier Freiplätze.
    3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
    4. Restplätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten jugendlichen 
       Mitglieder „unter 18 Jahre" vergeben.

6.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U-18 [Jahreszahl]".

§ 7 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (DEM U-18w)

7.1 An der DEM U-18w nehmen 24 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U-18 teil.

7.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

7.3 § 6 Abs. 3 gilt entsprechend

7.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U-18 [Jahreszahl]".

§ 8 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U-16)

8.1 An der DEM U-16 nehmen 24 Jugendliche in der Altersklasse „unter 16 Jahre" (U-16) teil.

8.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

8.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U-16 ergibt sich wie folgt:

    1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
    2. Der Arbeitskreis Spielbetrieb vergibt auf Vorschlag des Arbeitskreises Leistungssport 
       bis zu vier Freiplätze.
    3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
    4. Restplätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten jugendlichen 
       Mitglieder „unter 16 Jahre" vergeben.

8.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U-16 [Jahreszahl]". 

§ 9 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (DEM U-16w)

9.1 An der DEM U-16w nehmen 24 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U-16 teil.

9.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

9.3 § 8 Abs. 3 gilt entsprechend

9.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U-16 [Jahreszahl]".

§ 10 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U-14)

10.1 An der DEM U-14 nehmen 24 Jugendliche in der Altersklasse „unter 14 Jahre" (U-14) teil.

10.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

10.3 Das Teilnehmerfeld der DEM U-14 ergibt sich wie folgt:

    1. Jeder Landesverband entsendet einen Teilnehmer.
    2. Der Arbeitskreis Spielbetrieb vergibt auf Vorschlag des Arbeitskreises Leistungssport 
       bis zu vier Freiplätze.
    3. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.
    4. Restplätze werden an die Landesverbände nach der Reihenfolge der gemeldeten 
       jugendlichen Mitglieder „unter 14 Jahre" vergeben.

10.4 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U-14 [Jahreszahl]".

§ 11 Deutsche Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (DEM U-14w)

11.1 An der DEM U-14w nehmen 24 weibliche Jugendliche in der Alterklasse U-14 teil.

11.2 Es wird ein Turnier mit neun Runden nach Schweizer System ausgetragen.

11.3 § 10 Abs. 3 gilt entsprechend

11.4 Die Siegerin erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U-14 [Jahreszahl]".

§ 12 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (DEM U-12)

12.1 Die DEM U-12 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den 
    Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse „unter 12 Jahre" 
    (U-12) angehören müssen, ausgetragen.

12.2 Die Teilnehmerzahlen der Landesverbände werden nach den Jahreswertungspunkten errechnet. 
    Der Arbeitskreis Spielbetrieb kann auf Vorschlag der zuständigen Mitarbeiter neben den 
    Plätzen für die Kader weitere Freiplätze vergeben.

12.3 Es wird ein Turnier mit elf Runden nach Schweizer System gespielt.

12.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für
     den Rest der Partie.

12.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U-12 [Jahreszahl]".

12.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U-12 [Jahreszahl]".

§ 13 Deutsche Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (DEM U-10)

13.1 Die DEM U-10 wird in einer Gruppe mit mindestens 50 Jungen und 26 Mädchen aus den 
    Landesverbänden sowie allen Kaderspielern, die jeweils der Altersklasse „unter 10 Jahre" 
    (U-10) angehören müssen, ausgetragen.

13.2 §12 Abs. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

13.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Jugendmeister U-10 [Jahreszahl]".

13.6 Das bestplazierte Mädchen erhält den Titel „Deutsche Jugendmeisterin U-10 [Jahreszahl]".

§ 14 Deutsche Meisterschaft für Länder-Jugendmannschaften (DLM)

14.1 An der DLM nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband stellt eine 
    Mannschaft. Der ausrichtende Landesverband stellt zwei Mannschaften.

14.2 Die Landesverbände teilen dem zuständigen Mitglied des Arbeitskreises Spielbetrieb 
    spätestens zum festgelegten Meldetermin eines jeden Jahres verbindlich mit, ob sie an der 
    DLM teilnehmen. Ergibt sich danach eine ungerade Teilnehmerzahl, entsendet der Verband mit 
    den meisten gemeldeten jugendlichen Mitgliedern eine weitere Mannschaft.

14.3 Jede Mannschaft besteht aus je zwei Jugendlichen der Altersklassen U-20, U-16 und U-14. 
    Es darf kein Spieler mit einer um mehr als 200 Punkte schlechteren DWZ vor einem Spieler 
    aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Es gilt die zu 
    Turnierbeginn gültige DWZ-Halbjahresliste  in jedem Mannschaftskampf.

14.4 Es wird ein Turnier über bis zu sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

14.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister der Länder [Jahreszahl]".

§ 15 Deutsche Meisterschaft für Ländermannschaften der weiblichen Jugend (DLMw)

15.1 An der DLMw nehmen Landesverbandsmannschaften teil. Jeder Landesverband stellt eine 
    Mannschaft. Der ausrichtende Landesverband stellt zwei Mannschaften.

15.2 Die Landesverbände teilen dem zuständigen Mitglied des Arbeitskreises Spielbetrieb 
    spätestens zum festgelegten Meldetermin eines jeden Jahres verbindlich mit, ob sie an 
    der DLMw teilnehmen. Ergibt sich danach eine ungerade Teilnehmerzahl, entsendet der 
    Verband mit den meisten gemeldeten weiblichen jugendlichen Mitgliedern eine weitere 
    Mannschaft.

15.3 Jede Mannschaft besteht aus zwei weiblichen Jugendlichen der Altersklasse U-20 und 
    je einer weiblichen Jugendlichen der Alterklassen U-16 und U-14. Es darf keine 
    Spielerin mit einer um mehr als 200 Punkte schlechteren DWZ vor einer Spielerin 
    aufgestellt werden, die eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Es gilt die 
    zu Turnierbeginn gültige DWZ-Halbjahresliste in jedem Mannschaftskampf.

15.4 Es wird ein Turnier über bis zu sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

15.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Länder-Mannschaftsmeister der weiblichen 
    Jugend [Jahreszahl]".

§ 16 Allgemeine Bestimmungen für die Deutschen Meisterschaften für Vereinsmannschaften

    ( §§ 17 - 21)

16.1 Zur Ermittlung der teilnehmenden Mannschaften werden folgende Regionalgruppen gebildet: 

    Nord: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, 
          Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
    West: Nordrhein-Westfalen
    Mitte: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland
    Süd-Ost: Bayern, Sachsen
    Süd: Baden, Württemberg

    Die jeweiligen Landesverbände organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten 
    notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung.

16.2 Die Hälfte der zu vergebenden Plätze einer jeden Meisterschaft wird nach der Anzahl 
    der gemeldeten Jugendlichen gemäß Ziffer 16.3 auf die Regionalgruppen verteilt. Der 
    Ausrichter erhält einen Freiplatz. Die verbleibenden Plätze werden nach den Ergebnissen 
    der letzten drei Jahre gemäß Ziffer 16.4 auf die Regionalgruppen verteilt

16.3 Die nach Meldezahlen zu vergebende Plätze werden nach dem Verfahren d´Hondt auf die 
    Regionalgruppen verteilt. Dabei werden die ZPS-Zahlen der jeweiligen Altersklasse vom 
    Januar des Jahres, in dem die Meisterschaft stattfindet, herangezogen.

16.4 Es werden die Durchschnittsmannschaftspunktzahlen (DMP) der teilnehmenden Mannschaften 
    für jede Regionalgruppe für die jeweilige Altersklasse für die vergangenen drei Jahre 
    ermittelt. Dabei werden die  Punktzahlen der letzten beiden Jahre verdoppelt. Die Summe 
    dieser Punktzahlen bilden (für jede Regionalgruppe und jede Altersklasse) die Grundlage 
    für die Verteilung der Plätze nach d´Hondt.

16.5 Sollte eine Regionalgruppe (der Ausrichterfreiplatz wird nicht berücksichtigt) nach 
    16.2 (16.3 - 16.4) keinen Platz zugeteilt bekommen, so erhält diese Regionalgruppe einen 
    Platz, der von der Zahl der nach Ziffer 16.3 zu vergebenden Plätze abgezogen wird. 
    Sollte nach der Verteilung nach Ziffer 16.3 oder 16.4 Gleichheit bei dem letzten zu 
    vergebenden Platz entstehen, so geht dieser Platz an die Regionalgruppe, die die 
    bestplazierte Mannschaft des Vorjahres aufzuweisen hat.

§ 17 Deutsche Meisterschaft für Vereins-Jugendmannschaften (DVM U-20)

17.1 An der DVM U-20 nehmen zwölf Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus 
    sechs Jugendlichen.
 
17.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

17.3 Es wird ein Turnier über fünf Runden nach Schweizer System ausgetragen.

17.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine Stunde für den Rest 
    der Partie.

    Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U-20 [Jahreszahl]".

§ 18 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend (DVM U-20w)

18.1 An der DVM U-20w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus 
    vier weiblichen Jugendlichen. Eine Spielerin darf einem anderen Verein im gleichen 
    Landesverband angehören, wenn sie im Qualifikationszyklus - gleich auf welcher Ebene - 
    nicht zuvor für einen anderen Verein gemeldet wurde.
 
18.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

18.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

18.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für 
    den Rest der Partie.

18.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U-20 
    [Jahreszahl]".

§ 19 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 16 Jahren (DVM U-16)

19.1 An der DVM U-16 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier 
    Spielern der Altersklasse U-16.
 
19.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

19.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

19.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest
    der Partie.

19.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U-16 [Jahreszahl]".

§ 20 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der weiblichen Jugend unter 14 Jahren

    (DVM U-14w)

20.1 An der DVM U-14w nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier 
    weiblichen Jugendlichen in der Altersklasse U-14. Eine Spielerin darf einem anderen 
    Verein aus dem gleichen Landesverband angehören, wenn sie nicht zuvor im Qualifikations-
    zyklus - gleich auf welcher Ebene - für einen anderen Verein eingesetzt wurde.

20.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

20.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

20.4 Die Spielzeit beträgt je Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für 
    den Rest der Partie.

20.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der weiblichen Jugend U-14 
    [Jahreszahl]".

§ 21 Deutsche Meisterschaft für Vereinsmannschaften der Jugend unter 12 Jahren (DVM U-12)

21.1 An der DVM U-12 nehmen 20 Vereinsmannschaften teil. Jede Mannschaft besteht aus vier 
    Spielern der Altersklasse U-12.
 
21.2 Der Ausrichter erhält einen Freiplatz.

21.3 Es wird ein Turnier über sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen.

21.4 Die Spielzeit beträgt je Spieler eineinhalb Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde 
    für den Rest der Partie.

21.5 Der Sieger erhält den Titel „Deutscher Vereinsmeister der Jugend U-12 [Jahreszahl]".

§ 22 Deutscher Schul-Mannschaftswettbewerb (DSM)

22.1 Der DSM wird jährlich in vier Wettkampfklassen (WK) ausgetragen. Teilnahmeberechtigt 
    sind allgemein- und berufsbildende Schulen außer Institutionen, die überwiegend der 
    Erwachsenenbildung dienen.

    Spielberechtigt sind:

    für die WK I alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres 
    das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    für die WK II alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres 
    das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    für die WK III alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden Kalenderjahres 
    das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres, die zu Beginn 
    des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht 
    vollendet haben.

22.2 Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft, die aus vier Spielern derselben Schule 
    besteht. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz. Der Referent für Schulschach besetzt ggf. 
    weitere freie Plätze.

22.3 Es wird eine Fahrtkostenspitzenabdeckung auf Grundlage des Haushaltsvoranschlages 
    durchgeführt. Zugrundezulegen ist der Bundesbahntarif 2. Klasse unter Ausnutzung sämtlicher 
    Vergünstigungen. Maßgebend für die Fahrtkosten ist der Ort der Schule. Abrechnungsfähig 
    sind die Kosten der tatsächlich angereisten Stammspieler und des Begleiters. Das zuständige 
    Mitglied des Arbeitskreises Schulschach kann in der Ausschreibung hiervon abweichende 
    Richtlinien festsetzen.

22.4 Die Spielberechtigung gemäß §§ 22.1 und 22.2 ist von den jeweiligen Schulleitungen 
    schriftlich zu bestätigen.

22.5 Die Landesverbandssieger spielen in jeder Wettkampfklasse ein Turnier nach Schweizer 
    System mit sieben Runden.

22.6 Die Bedenkzeit beträgt eine Stunde pro Spieler für die gesamte Partie. Es wird nach 
    den Schnellschachregeln der FIDE gespielt.

22.7 Der Sieger in jeder Wettkampfklasse erhält den Titel „Sieger des Deutschen Schulschach-
    Mannschaftswettbewerbs 19.. der Wettkampfklasse I (bzw. II, III oder M)".

Zuletzt geändert durch die JV-DSJ am 08.03.1998 in Baunatal,

Gültig ab Januar 1999.
Mainz, den 27.03.1998 -jj-

Ausführungsbestimmungen zur Spielordnung der Deutschen Schachjugend

I. Berechnung der Teilnehmerzahlen der DEM U-12 und U-10 nach Jahreswertungspunkten (JWP).

    Die Zahl der Starter pro Landesverband steht - mit Ausnahme der Kaderspieler - schon 
    unmittelbar nach dem alten Turnier fest, es muß nicht bis zum ZPS-Termin 15. Januar 
    des Folgejahres (Erscheinen der aktuellen Mitgliederzahlen) gewartet werden. Es wird 
    eine Rangliste (nach JWP) der Verbände erstellt, basierend auf den Resultaten der 
    letzten drei Deutschen Einzelmeisterschaften und dann eine eindeutige Zuordnung von 
    Plätzen vorgenommen. Kaderspieler und Ausrichterfreiplätze bleiben wie bisher bestehen.

    Das Prinzip der Berechnung:

    1.) Die von den Spielern gezeigte Leistung bei den zurückliegenden Deutschen Meister-
        schaften soll als Hauptkriterium dienen. Dazu werden die Ergebnisse der drei zurück-
        liegenden Jahre herangezogen. Da jedes Turnier nach gleichem System (11 Rd. CH-System) 
        absolviert wird, sind die Ergebnisse der vergangenen Jahre vergleichbar. Der Zeitraum 
        von drei Jahren verlangt von den Verbänden eine dreijährige kontinuierliche Arbeit im 
        Jugendbereich, fängt aber zugleich ein einmaliges schwächeres Ergebnis auf.

    2.) Ermittelt werden die Gesamtpunktzahlen der Spieler jedes Landesverbandes. Holt 
        also ein Spieler 6.5 Punkte in den 11 Partien, werden dem Landesverband entsprechen 
        6.5 Zähler addiert. Die Ausrichterfreiplätze werden dabei nicht berücksichtigt.

    3.) Aus der Summe aller Spieler eines Landesverbandes wird der Durchschnitt berechnet. 

    4.) Zusätzlich zu diesem Durchschnittswert erhält der Verband Bonuspunkte, wenn eine 
        Spielerin oder ein Spieler unter den ersten zehn der Abschlußtabelle plaziert ist. 
        Es gibt dafür 1.0 bis 0.1 Punkte. Mädchen, die unter den ersten zehn des Gesamtturniers 
        plaziert sind, punkten dabei für die Jungen des Verbandes. Bei den Mädchen werden die 
        ersten fünf Plazierten zusätzlich mit Bonuspunkten (0.5 bis 0.1) für die Mädchenwertung 
        versehen.

    5.) Die so erreichten Jahreswertungspunkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Dabei 
        erfahren die beiden letzten Jahre eine doppelte, das drittletzte Jahr eine einfache 
        Gewichtung.

        Beispiel:
        Baden holte 1994: 4.7; 1995: 3.6; 1996: 4.0 Jahreswertungspunkte. Insgesamt ergeben 
        sich für die Rangliste der Verbände (4.7*1)+(3.6*2)+(4.0*2) = 19.9 JWP für Baden.

    6.) Entsprechend der Rangliste werden Plätze vergeben (Punktgleichheit: aktuellstes Jahr 
        entscheidet). 

	  Jungen: 1.Platz: 5 Teilnehmer; 2.-5.Platz: 4 Tln.; 6.-10.Platz: 3 Tln; 
                  11.-17.Platz: 2 Teilnehmer.

	  Mädchen: 1.Platz: 3 Teilnehmerinnen; 2.-8.Platz: 2 Tln.; 9.-17.Platz: 1 Teilnehmerin.

    7.) Zusätzlich zu diesen insgesamt 50 Jungen- und 26 Mädchenplätzen erhalten die Kader-
        spieler (obwohl sie zur Berechnung der Zahlen beitrugen) Freiplätze. Hinzu kommen 5 
        Ausrichterfreiplätze und weitere Freiplätze, die auf Antrag von den zuständigen AK-
        Referenten vergeben werden können. Das Teilnehmerfeld umfaßt dadurch rund 90 Spieler-
        Innen.

zuletzt geändert am 27.03.1998 -jj-

Ergänzungen zu den allgemeinen Bestimmungen für Einzel- und Mannschaftsturnieren.
(§§ 4 und 5)

    Teilnehmer und offizielle Betreuer der Landesverbände bei offziellen Meisterschaften der 
    DSJ dürfen nicht mit einer Eigenbeteiligung von mehr als 50.- DM Tagessatz belastet werden. 
    In dem Tagessatz sind die Übernachtungskosten, Kosten für Vollverpflegung und sämtliche 
    Nebenkosten (incl. Organisationskosten) enthalten. An- und Abreisetag gelten als insgesamt 
    ein Tag im Sinne dieser Bestimmung. 	

(JV 98)

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© 1.98 by Gerhard Hund (TeleSchach) für die DSJ in der Deutschen Sportjugend | Update 24.11.2001